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Namensänderung ( Kfz-Schein )Symbol für eine Dienstleistung
Kurzbeschreibung
Informationen zur Namensänderung bei Privatpersonen und Firmen in den Kraftfahrzeug-PapierenBeschreibung
Nach § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ) sind Sie bei einer Namensänderung ( z.B. durch Heirat usw. ) verpflichtet, diese unverzüglich in den Fahrzeugpapieren eintragen zu lassen.
Die Vorsprache kann durch eine Bevollmächtigte Person erfolgen.
Kontakt
| Fax | 0202 563- 8444 |
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