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Neuzulassung ( Kfz )Symbol für eine Dienstleistung

Kurzbeschreibung

Erstmalige Zulassung eines Kraftfahrzeuges.

Beschreibung

Die Erstzulassung eines Kraftfahrzeuges kann durch den Halter selber, oder durch eine schriftlich bevollmächtigten Person erfolgen. Bei Zulassung auf Personenmehrheiten ( z.B. GbR ) sind die Personalausweise und Unterschriften von allen Personen erforderlich. Außerdem muss eine Person die Haftung für das Fahrzeug übernehmen ( siehe "Downloads/Links" ).

 

Besonderheiten:

Mit Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) am 01.03.2007  hat sich die Zuständigkeit innerhalb des Zulassungsverfahrens vom "Standortprinzip" auf das "Wohnortprinzip" geändert. Für Privatpersonen ist nur ausschließlich die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig. Zulassungen auf einen 2.Wohnsitz, auch Wiederzulassungen, sind nicht mehr möglich. Bei juristischen Personen muss der Firmensitz oder eine beteiligte Niederlassung in Wuppertal nachgewiesen werden.

Kontakt

Fax 0202 563- 8444