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Rote Dauerkennzeichen ( Händler )Symbol für eine Dienstleistung
Kurzbeschreibung
Sie betreiben eine Kraftfahrzeugwerkstatt oder handeln mit Kraftfahrzeugen und benötigen für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten ein Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung?Beschreibung
Rote Kennzeichen können an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung zugeteilt werden.
Der Halter erhält ein Fahrzeugscheinheft zur Eintragung der Fahrzeuge, für die das Kennzeichen verwendet wird. Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufend Aufzeichnungen in einem Fahrtenbuch zu führen.
Besonderheiten:
Mit Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) am 01.03.2007 hat sich die Zuständigkeit innerhalb des Zulassungsverfahrens vom "Standortprinzip" auf das "Wohnortprinzip" geändert. Für Privatpersonen ist nur ausschließlich die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig. Zulassungen auf einen 2.Wohnsitz, auch Wiederzulassungen, sind nicht mehr möglich. Bei juristischen Personen muss der Firmensitz oder eine beteiligte Niederlassung in Wuppertal nachgewiesen werden.
Kontakt
| Fax | 0202 563- 8444 |
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