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Rote Kennzeichen ( Oldtimer )Symbol für eine Dienstleistung
Kurzbeschreibung
Sie möchten für Ihren Oldtimer ein Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung?Beschreibung
Vorraussetzung:
Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre ( ab Tag der Erstzulassung ) alt sein. Diese Kennzeichen werden ausschließlich zum Zweck der Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen sowie für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten ausgegeben.
Das amtliche Kennzeichen kann auch als Wechselkennzeichen, das heißt für mehrere Oldtimer-Fahrzeuge, allerdings nicht gleichzeitig, verwendet werden.
Für die Fahrzeuge die mit dem roten Kennzeichen gefahren werden, erhält der Halter jeweils einen roten Fahrzeugschein. Bei Änderung des Fahrzeugbestandes muss der Halter vorsprechen.
Besonderheiten:
Mit Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) am 01.03.2007 hat sich die Zuständigkeit innerhalb des Zulassungsverfahrens vom "Standortprinzip" auf das "Wohnortprinzip" geändert. Für Privatpersonen ist nur ausschließlich die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig. Zulassungen auf einen 2.Wohnsitz, auch Wiederzulassungen, sind nicht mehr möglich. Bei juristischen Personen muss der Firmensitz oder eine beteiligte Niederlassung in Wuppertal nachgewiesen werden.
Kontakt
| Fax | 0202 563- 8444 |
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