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SaisonkennzeichenSymbol für eine Dienstleistung
Kurzbeschreibung
Informationen zur Zulassung von Kraftfahrzeugen für einen jährlich wiederkehrenden Zeitraum.Beschreibung
Bei der Zuteilung eines Saisonkennzeichens kann der Fahrzeughalter entscheiden, für welchen Monatszeitraum das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zugelassen sein soll.
Die Zulassungsdauer wird rechts auf dem amtlichen Kennzeichen eingeprägt. Die Ziffer über dem Bindestrich kennzeichnet den Monat des Beginns, die unter dem Bindestrich den Monat der Beendigung des Zulassungszeitraumes und gilt immer für den vollen Monat.
Außerhalb des Zeitraumes der Saisonzulassung darf das Fahrzeug weder betrieben werden, noch darf es im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
Sie können eine Saisonzulassung jederzeit beantragen, unabhängig vom Beginn der Saison.
Besonderheiten:
Mit Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) am 01.03.2007 hat sich die Zuständigkeit innerhalb des Zulassungsverfahrens vom "Standortprinzip" auf das "Wohnortprinzip" geändert. Für Privatpersonen ist nur ausschließlich die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig. Zulassungen auf einen 2.Wohnsitz, auch Wiederzulassungen, sind nicht mehr möglich. Bei juristischen Personen muss der Firmensitz oder eine beteiligte Niederlassung in Wuppertal nachgewiesen werden.
Bei Zulassung auf Personenmehrheiten ( z.B. GbR ) sind die Personalausweise und Unterschriften von allen Personen erforderlich. Außerdem muss eine Person die Haftung für das Fahrzeug übernehmen ( siehe "Downloads/Links" ).
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