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Umschreibung ( Kfz ) von außerhalbSymbol für eine Dienstleistung

Kurzbeschreibung

Ein Kraftfahrzeug, welches vorher außerhalb von Wuppertal zugelassen war, wird nach Wuppertal umgeschrieben.

Beschreibung

Dabei kann es sich zum einen:

 

  • um ein von Ihnen erworbenes Kraftfahrzeug, welches vorher nicht in Wuppertal zugelassen war handeln, dass nun auf Sie umgemeldet werden muss ( Umschreibung von außerhalb mit Halterwechsel )

 

  • oder Sie sind nach Wuppertal verzogen und müssen nun Ihr/e Fahrzeug/e ummelden.

 

Hinweis: Die Umschreibung muss in beiden Fällen umgehend erfolgen.

 

Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges kann durch den Halter selber, oder durch eine schriftlich bevollmächtigten Person erfolgen. Bei Zulassung auf Personenmehrheiten ( z.B. GbR ) sind die Personalausweise und Unterschriften von allen Personen erforderlich. Außerdem muss eine Person die Haftung für das Fahrzeug übernehmen ( siehe "Downloads/Links" ).

 

Besonderheiten:

Mit Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) am 01.03.2007  hat sich die Zuständigkeit innerhalb des Zulassungsverfahrens vom "Standortprinzip" auf das "Wohnortprinzip" geändert. Für Privatpersonen ist nur ausschließlich die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig. Zulassungen auf einen 2.Wohnsitz, auch Wiederzulassungen, sind nicht mehr möglich. Bei juristischen Personen muss der Firmensitz oder eine beteiligte Niederlassung in Wuppertal nachgewiesen werden.

Kontakt

Fax 0202 563- 8444