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Begleitetes Fahren ab 17Symbol für eine Dienstleistung
Kurzbeschreibung
Es besteht die Möglichkeit die Fahrerlaubnis der Klasse B und BE bereits mit Erreichen des 17. Lebensjahr zu erwerben.Beschreibung
Der Antrag wird im Regelfall über eine Fahrschule gestellt. Vor Erreichen des 18. Lebensjahres darf ein Kraftfahrzeug der Klasse B bzw. BE nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung benannten Beleitperson geführt werden. Die Prüfbescheinigung wird nach dem Bestehen der theoretischen und praktischen Befähigungsprüfung ausgehändigt. Ab dem 18. Lebensjahr darf ein Kraftfahrzeug auch ohne Begleitung geführt werden. Die Prüfbescheinigung ist längstens 3 Monate nach Erreichen des 18. Lebensjahr gültig. Dann muss auf jeden Fall ein Kartenführerschein ausgestellt werden. Der Kartenführerschein sollte ca. 4 bis 6 Wochen vor Erreichen des 18. Lebensjahres bestellt werden. Wurde bei der Antragstellung bereits eine Unterschrift für die Herstellung des Kartenführerscheins und ein Passfoto eingereicht, genügt ein Anruf bei der Fahrerlaubnisbehörde.
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