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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Erstmalige Erteilung)Symbol für eine Dienstleistung

Kurzbeschreibung

Wer gewerblich Personen befördern will, benötigt hierzu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Die Fahrerlaubnis wird durch einen besonderen Führerschein zur Fahrgastbeförderung nachgewiesen.

Beschreibung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für folgende Fahrzeugarten erteilt:

  • Taxi
  • Mietwagen
  • Krankenkraftwagen
  • Personenkraftwagen im Linenverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen.

Grundsätzliche Voraussetzungen für die Erteilung:

  • Mindestalter: 21 Jahre (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 19 Jahre)
  • Vorbesitz der Klasse B seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 1 Jahr)
  • Bei Taxen: Ortkenntnisprüfung für das Gebiet in dem Beförderungspflicht besteht (in Wuppertal für das gesamte Stadtgebiet).
  • Bei Krankenkraftwagen und Mietwagen: Ortskenntnisprüfung für den Ort des Betriebssitzes des Unternehmens, wenn dieser Ort 50.000 oder mehr Einwohner hat (in Wuppertal für das gesamte Stadtgebiet).

 

Mit der Antragstellung werden Ihnen Unterlagen zum Lernen ausgehändigt.

 

Die Ortskenntnisprüfung wird durch die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein durchgeführt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rubrik "Unterlagen" oder bei der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein ( Tel. 02173 - 9599 - 0, Fax 02173 - 9599 - 25 oder per Email: geschützte E-Mail-Adresse als Grafik ) .

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