Für alle Fahrerlaubnisklassen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Passfoto nach der Passverordnung (biometrietaugliches Passfoto)
Für Fahrzeuge bis 3,5 t und Motorräder (Klassen A1, A, B, BE, L, M, S und T):
- Sehtest
- Nachweis über die Unterweisung in "lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort"
Für Fahrzeuge über 3,5 t (Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E):
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Nachweis über die Ausbildung in "Erster Hilfe"
Für die Klassen D, DE, D1, D1E zusätzlich:
- Führungszeugnis (bitte beim Einwohnermeldeamt beantragen - Belegart O). Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.
- Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)