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Ersatzführerschein wegen Verlust oder DiebstahlSymbol für eine Dienstleistung
Kurzbeschreibung
Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines wegen Verlust oder DiebstahlBeschreibung
Gemeint ist hier ausschließlich der Verlust oder der Diebstahl des Führerscheindokumentes. Hier drunter fällt nicht die Neuausstellung eines Führerscheines nach einem Entzug der Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder einer Behörde.
Seit dem 01.11.2008 gilt: Ist ein Führerschein abhanden gekommen oder vernichtet worden, hat der bisherige Inhaber den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern er nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet.
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