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EU-KartenführerscheinSymbol für eine Dienstleistung

Kurzbeschreibung

Umtausch eines alten deutschen Führerscheines in einen Kartenführerschein.

Beschreibung

Auf Antrag wird dem Inhaber einer bis zum 31.12.1998 in der Bundesrepublik Deutschland erteilten Fahrerlaubnis ein Kartenführerschein mit den in der EU üblichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ausgestellt. Eine generelle Verpflichtung den alten Führerschein in einen neuen Kartenführerschein zu tauschen besteht nicht.

 

Allerdings muss bei Änderungen der Angaben im Führerschein (z. B. Namen oder Auflagen) oder der Verlängerung der per Gesetz bis zum 50. Lebensjahr befristeten Fahrerlaubnis der bisherigen Klasse 2 (neue Klasse C, CE) ein neuer Führerschein ausgestellt werden.

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