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Punkte im VerkehrszentralregisterSymbol für eine Dienstleistung

Kurzbeschreibung

Verkehrszuwiderhandlungen werden nach dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit 1 - 7 Punkte bewertet. Bei Erreichen eines bestimmten Punktestandes muss die Fahrerlaubnisbehörde tätig werden.

Beschreibung

Zur Vermeidung von Gefahren, die von wiederholt gegen Straßenverkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführern oder -haltern ausgehen, hat der Gesetzgeber neben den Geldstrafen und den Fahrverboten Maßnahmen nach einem Punktesystem vorgeschrieben. Die Fahrerlaubnisbehörde muss folgende Maßnahmen ergreifen:

 

  1. Bei einem Punktestand ab 8 Punkte bis 13 Punkte wird eine gebührenpflichtige Verwarnung ausgesprochen und der Betreffende ermahnt, sich künftig an die verkehrsrechtlichen Bestimmungen zu halten. Außerdem wird er über die Möglichkeiten informiert durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar Punkte abzubauen.
  2. Bei 14 bis 17 Punkte wird durch die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Bei diesem Punktestand ist die Teilnahme an dem Aufbauseminar verpflichtend. Ein Punkteabzug erfolgt durch die Teilnahme an dem Aufbauseminar nicht mehr. Durch die freiwillige Teilnahme an einer zusätzlichen Verkehrspsychologischen Beratung können noch 2 Punkte abgebaut werden.
  3. Bei Erreichen von 18 oder Mehrpunkten im Verkehrszentralreister wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Neuerteilung der Faherlaubnis von 6 Monaten verhängt. Eine neue Fahrerlaubnis wird dann erst auf Antrag neuerteilt, wenn durch die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für die Fahreignung der Nachweis erbracht worden ist, dass nicht mehr mit neuen Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen zu rechnen ist.

Über Ihren aktuellen Punktestand kann Ihnen nur das Kraftfahrt-Bundesamt Auskunft geben (siehe unter Downloads/Links). Die Fahrerlaubnisbehörde hat keinen direkten Zugriff auf das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt.

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