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Verlängerung FahrgastbeförderungsscheinSymbol für eine Dienstleistung

Kurzbeschreibung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird befristet auf längstens 5 Jahre erteilt.

Beschreibung

Auf Antrag wird die Gültigkeit einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängert, wenn die körperlichen und geistigen Voraussetzungen vorliegen und keine Bedenken bestehen, dass Antragssteller der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird.

 

Der Antrag sollte immer rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden (ca. 6 Wochen vorher).

 

Über das 60. Lebensjahr hinaus kann die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur verlängert werden, wenn ein Gutachten nach der Anlage 5 Ziffer 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) über das Vorliegen der besonderen Anforderungen an die Belastbarkeit, die Orientierungsleistung, die Konzentrationsleistung, die Aufmerksamkeitsleistung und die Reaktionsfähigkeit vorgelegt wird.

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