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Verlängerung einer FahrerlaubnisSymbol für eine Dienstleistung

Kurzbeschreibung

Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E werden nur befristet erteilt. Für diese Fahrerlaubnisklassen müssen in regelmäßigen Abständen ärztliche Untersuchungen nachgewiesen werden, damit eine Verlängerung erfolgen kann.

Beschreibung

Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, D, DE, D1 und D1E werden für die Dauer von 5 Jahren erteilt. 

Die Klassen C1 und C1E werden bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt. 

Die Verlängerung erfolgt im Regelfall für die Dauer von 5 Jahren. Sie sollte immer rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden (ca. 6 Wochen vorher). 

Bei der Fahrerlaubnis der Klassen für Busse (D, DE, D1, D1E) erfolgt die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus nur, wenn ein Gutachten nach der Anlage 5 Ziffer 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) über das Vorliegen der besonderen Anforderungen an die Belastbarkeit, die Orientierungsleistung, die Konzentrationsleistung, die Aufmerksamkeitsleistung und die Reaktionsfähigkeit vorgelegt wird.

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