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Taxen- und Mietwagenkonzession Symbol für eine Dienstleistung
Kurzbeschreibung
Bei Erst- oder Wiedererteilung einer Taxen- oder Mietwagenkonzession muß:1. die fachliche Eignung nachgewiesen werden,
2. die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers gegeben sein,
3. die finanzielle Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden.
Die Wiedererteilung einer Taxenkonzession ist rechtzeitig vor Ablauf zu beantragen. Nach Ablauf der Konzession ist eine Verlängerung nicht mehr möglich.










