Beschreibung
Beschreibung
Auf Antrag des Stadtbetriebs Schulen (Schülerservice – 206.11) erfolgt eine amtsärztliche Untersuchung, die die Notwendigkeit der Übernahme von Schülerfahrkosten aus gesundheitlichen Gründen überprüft.
Dies kann erforderlich sein, wenn aufgrund der Entfernung des Wohnortes zur nächsten Schule grundsätzlich eine Schülerfahrkarte nicht notwendig ist, die volljährige Person jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, den Schulweg zu Fuß zurückzulegen.
Nach Eingang des Antrags erfolgt eine schriftliche Einladung durch das Gesundheitsamt.