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Europawahl

Am 9. Juni 2024 findet in Deutschland die Wahl zum zehnten Europäischen Parlament statt.

Wahlberechtigt ist,

A. wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

B. wer am Wahltag als

  • Deutscher im übrigen Ausland lebt (sogenannter Auslandsdeutscher), wenn er die Bedingungen des § 12 Abs. 2 Bundeswahlgesetzes erfüllt (siehe dazu das Kapitel Deutsche im Ausland).

C. wer am Wahltag als

  • EU-Ausländer (Unionsbürger), ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Wahlgebiet ansässig ist. Ansässig sind Unionsbürger, wenn sie in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten (siehe dazu das Kapitel Unionsbürger).

Das Wahlrecht darf nur einmal ausgeübt werden.

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