Grundlagen

Im Rahmen einer standortgerechten Einzelhandelsentwicklung ist ein Interessenabgleich zwischen den Zielen der Stadtentwicklung, versorgungspolitischen Erfordernissen und den Ansprüchen von Investoren, Grundstückseigentümern und Unternehmen auf der Grundlage der planungsrechtlichen Vorgaben herbeizuführen.

Für die in diesem Zusammenhang erforderliche Einordnung, Bewertung und Umsetzung von einzelhandelsbezogenen Investitionsvorhaben stehen auf den Ebenen der räumlichen Planung (Raumordnung, Landes-, Regionalplanung und kommunale Planung) verschiedene informelle und formelle Instrumente und Verfahren zur Verfügung. Einen generellen Überblick hierüber vermittelt der Einzelhandelserlass NRW.

 

Die relevanten planungsrechtlichen und standortspezifischen Rahmenbedingungen zur Zentrenstruktur, den zentralen Versorgungsbereichen, zentrenrelevanten - und nicht- zentrenrelevanten Sortimenten finden Sie im Untermenü links. Diese Informationen ermöglichen eine erste grundsätzliche Bewertung von Planungs- und Investitionsvorhaben.

 

Kontakt

+49 (202) 563 5203