Flächennutzungsplan
Der vorliegende FNP ist das Ergebnis eines intensiven Planungsprozesses. Alle öffentlichen und privaten Belange sind im Rahmen der Abwägung behandelt worden. Ein Ausgleich zwischen wirtschaftlichen, sozialen und umweltrelevanten Belangen wird vor allem durch die Berücksichtigung vorhandener Flächenreserven im Innenbereich und die bedarfsgerechte Darstellung der neuen Bauflächen an sowohl städtebaulich als auch ökologisch geeigneten Standorten geschaffen.
Der FNP der Stadt Wuppertal ist mit seiner Bekanntmachung am 17.01.2005 rechtswirksam geworden und bildet damit für den Zeitraum bis Ende 2015 die Grundlage für die zukünftige städtebauliche Entwicklung Wuppertals. Folgende Darstellungen sind von der Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf ausgenommen worden:
- Gewerbliche Baufläche Otto-Hausmann-Ring / Eskesberg
- Wohnbaufläche Radenberg
- Grünfläche / Golf zur Erweiterung des Golfplatzes Bergisch Land
- Grünfläche / Golf am Aprather Weg
- Grünfläche / Dauerkleingärten Hipkendahl
Für diese im FNP gekennzeichneten Flächen werden einzelne FNP-Änderungsverfahren durchgeführt.
Der Plan ist für die Gemeinden und beteiligten Planungsträger verbindlich. Für die Bürger hat er keine direkte Rechtswirkung. Diese wird erst durch die verbindliche Bauleitplanung, den Bebauungsplan, festgelegt.
Für Auszüge aus dem Planungsrechtskataster wenden Sie sich bitte an das Geodatenzentrum.



