Planfeststellungsverfahren

Planfeststellungsverfahren werden für konkrete Bauvorhaben durchgeführt und richten sich nach den jeweils anzuwendenden Fachgesetzen.

Danach ergibt sich auch die Zuständigkeit für die Planfeststellungsbehörde, die das Verfahren durchführt. So ist z.B. die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig für die Planfeststellung von Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen, und das Eisenbahnbundesamt Köln für die Planfeststellung von Bahnanlagen. Die Stadt Wuppertal wird im Rahmen dieser Verfahren beteiligt und dient als Ansprechpartner vor Ort.

 

Ein Planfeststellungsverfahren beinhaltet üblicherweise folgende Schritte:

Ablauf Planfeststellungsverfahren
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Die amtlichen Bekanntmachungen über die öffentliche Auslegung, den Erörterungstermin und den Planfeststellungsbeschluss erfolgen im Stadtboten.

 

Für folgende Vorhaben wird in Wuppertal gegenwärtig ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt oder vorbereitet:

 

  • Bau der Haltestelle Möschenborn für die Museumsstraßenbahn des Bergischen Museumsbahnen e.V.
  • Ausbau der L 419 (Parkstraße) in zwei Bauabschnitten von Lichtscheid bis zum Anschluss an die Autobahn A 1 (in Vorbereitung)
  • Ausbau des Autobahnkreuzes Wuppertal Nord (in Vorbereitung)
  • Ausbau der Autobahn A 46 von Westring bis Sonnborner Kreuz (in Vorbereitung)
  • Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Wupper im Regierungsbezirk Düsseldorf
  • Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Morsbaches und des Müggenbaches im Regierungsbezirk Düsseldorf