Sanierungssatzungen

Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches müssen die Städte diejenigen Bereiche, in denen sie Städtebauförderungsmaßnahmen durchführen, förmlich als sog. Gebietskulisse festlegen. Dies ist in Wuppertal in Form von Sanierungssatzungen geschehen.

Die Sanierungssatzungen beinhalten also die mit öff. Mitteln geförderten Projekte und Maßnahmen der Stadt und sind gleichzeitig eine der notwendigen Voraussetzungen dafür, dass überhaupt öffentliche Fördermittel gewährt werden.

 

Gegenüber dem einzelnen Bürger / der einzelnen Bürgerin hat die Sanierungssatzung so gut wie keine unmittelbaren Auswirkungen. Allerdings steht der Stadt grundsätzlich ein Vorkaufsrecht für Grundstücke im Geltungsbereich der Satzung zu. Für private Investitionen innerhalb eines Sanierungsgebietes (z.B. Erwerb und Renovierung eines Gebäudes) besteht die Möglichkeit von Steuervergünstigungen.

 

Derzeit bestehen in Wuppertal die folgenden Sanierungssatzungen:

 

  • Sanierungssatzung Stadtumbau West / Soziale Stadt mit Nordbahntrasse
  • Sanierungssatzung Elberfeld-Innenstadt mit dem Döppersberg
  • Sanierungssatzung Barmer Innenstadt
  • Sanierungssatzung Freiraumprogramm Talachse
  • Sanierungssatzung Zoo / Samba-Trasse