Erhaltungssatzungen
Die Stadtquartiere zeichnen sich teilweise durch einen hohen städtebaulichen Anspruch an die Architektur und Bauweise aus. Hierzu gehören z. B. in großzügige Gärten eingebettete opulente Villen, städtebaulich einheitliche und historisch bedeutsame Siedlungscharakteristika, großflächige Siedlungsstrukturen der Vorkriegszeit und in die jeweiligen Siedlungsbereiche integrierte historische Parkanlagen. Ohne eine öffentlich-rechtliche Sicherung sind all diese Strukturen in ihrer besonderen städtebaulichen Prägnanz langfristig nicht zu erhalten.
Die Stadt sieht ihre Aufgabe darin, das öffentliche Siedlungsbild zu sichern und weiter zu entwickeln, um damit die hohe Qualität von Wohnquartieren zu erhalten und die Lebensqualität sowie die ökologische Vernetzung durch die privaten Gärten und öffentlichen Grünanlagen/ Landschaftsräume weiterhin sicherzustellen. Investoren- und Vermarktungsdenken in städtebaulich wertvollen Quartieren/ Gebieten muss mit stadtplanerischen Qualitätsansprüchen korrespondieren.
Die städtebauliche Gestalt eines solchen Wohngebietes kann in Ihrer Eigenständigkeit im Rahmen einer Erhaltungssatzung gemäß §§ 172 ff BauGB gesichert werden. Daher können Bauvorhaben eingeschränkt oder verhindert werden, die bauplanungsrechtlich zulässig sind, jedoch als Fremdkörper den Zielen der Erhaltungssatzung widersprechen.
Daher ist es erforderlich, für diese Wohnquartiere die Notwendigkeit z.B. von Erhaltungssatzungen im jeweiligen Einzelfall zu prüfen. Als Ergebnis wird die Festlegung stehen, mit welchen Sicherungssystemen die Erhaltung bzw. Weiterentwicklung der Bebauungsstrukturen und Gärten abgesichert bzw. gesteuert werden kann.
Aufgrund der Untersuchung über erhaltenwerte Wohnsiedlungen wurde u.a. der Sedansberg in Barmen zwischen Klingelholl, Alarichstraße und Schwalbenstraße und Siedlungsstraße als schutzwürdig eingestuft. Für den Bereich um das Pastorat zwischen Klingelholl, Amselstraße, Meisenstraße und Alarichstraße (Sedansberg I) wurde am 27. Oktober 2010 eine erste Erhaltungs- und Gestaltungssatzung bekannt gegeben. Für den Bereich Sedansberg II, Siedlungsstraße, Amselstraße, Meisenstraße, Alarichstraße und Schwalbenstraße wurde eine zweite Erhaltungs- und Gestaltungssatzung am 20.02.2012 rechtskräftig.





