Gestaltungssatzungen

Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit, örtliche Bauvorschriften mit dem Ziel einer positiven Gestaltungspflege zu erlassen.

Die Bauvorschriften können als Festsetzungen in Bebauungsplänen aufgenommen werden oder als selbstständige Gestaltungssatzungen erlassen werden. Sie werden vom Rat der Stadt beschlossen. Die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von örtlichen Bauvorschriften ist § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen.

Alte Freiheit
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Grundsätzliche Regelungsinhalte von Gestaltungssatzungen sind unter anderem die Gestaltung von Gebäuden (z.B. Höhenentwicklung, Dachform und Dachaufbauten, Farben und Materialien) und Grundstücken (z.B. Art und Gestaltung von Einfriedungen und Begrünung). Darüber hinaus ist es der Gemeinde möglich, so genannte Werbesatzungen oder Stadtbildsatzungen zum Schutz bestimmter Straßenzüge oder Ortsteile zu erlassen.
Mit der örtsüblichen Bekanntmachung der Satzung wird diese rechtsverbindlich und ist zu beachten.

Die Stadt Wuppertal hat von den Möglichkeiten des § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen Gebrauch gemacht und folgende selbstständige Gestaltungssatzungen erlassen:

  • Satzung der Stadt Wuppertal zum Schutze des geordneten Siedlungsbildes der Lotte-Neumann-Siedlung vom 15.09.1971
  • Satzung der Stadt Wuppertal über besondere Anforderungen an die Baugestaltung zur Wahrung des Ortsbildes vom 29.08.1975 und Änderung vom 03.10.1984 für die Bereiche Elberfelder Nordstadt, Ortskern Beyenburg, Ortskern von Cronenberg, Wichlinghausen, Briller Viertel, Luisenstraße/Friedrich-Ebert-Straße
  • Satzung über die örtlichen Bauvorschriften für die Gestaltung baulicher Anlagen für ein Gebiet nördlich und westlich der Konrad-Adenauer-Straße und südöstlich der Straße am Deckershäuschen vom 10.02.1989
  • Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen (Baugestaltungssatzung) für den Bereich der Innenstadt Wuppertal-Elberfeld Platz am Kolk vom 14.11.1991
  • Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen (Baugestaltungssatzung) für den Bereich der Innenstadt Wuppertal-Barmen, westlicher Werth vom 01.04.1993
  • Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen (Baugestaltungssatzung) für den Bereich der Innenstadt Wuppertal-Elberfeld, Alte Freiheit - Poststraße vom 22.07.1993
  • Die Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen (Baugestaltungssatzung) für den Bereich Döppersberg wird derzeit erstellt.

Die Geltungsbereiche der oben genannten Gestaltungssatzungen können Sie im GeoPortal der Stadt Wuppertal einsehen.

 

Kontakt

+49 (202) 563 6113