Beschreibung
Stadträumliche Lage:
Das Wohngebäude Hügelstraße 85 liegt in Wuppertal – Barmen auf der Westseite der Hügelstraße; es ist das Endhaus einer geschlossenen Blockrandbebauung, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts in historistischer Formensprache errichtet wurde.
Es schafft durch den Fenstererker an der nordöstlichen Gebäudeecke und den dominan-ten Eingangspavillon an der nördlichen Gebäudefront auf der Westseite der Straße einen städtebaulichen Akzent. Zudem kommt dem Wohngebäude gestalterische Bedeutung im Kontext mit der unmittelbar danebenliegenden Treppenanlage zu, die zwischen den auf unterschiedlichem topographischen Niveau verlaufenden Straßenzügen Hügelstraße und Hagener Straße vermittelt.
Wesentliche charakteristische Merkmale:
Das Wohnhaus Hügelstraße 85 ist als Endhaus einer gründerzeitlichen Straßenrandbe-bauung errichtet, die sich Richtung Süden, der abfallenden Hügelstraße folgend, ab-treppt. Von der Nachbarbebauung unterscheidet es sich in zweierlei Hinsicht: zum einen nutzt es die Lage an der steil hangabwärts führenden Treppe, um eine zweite, repräsen-tative nördliche Schauseite auszubilden, die zudem aufgrund der Gebäudetiefe wesent-lich breiter ist als die nach Osten orientierte Straßenfassade; zum anderen weicht es mit den Gestaltmerkmalen des Bergischen Hauses deutlich von den historischen Fassaden der Nachbarbebauung ab., die wesentlich durch Putzdekor gegliedert und stilistisch meist der Neorenaissance zuzurechnen sind.
Von dem vergleichbar breiten, vierachsigen Nachbargebäude Hügelstr. 83 übernimmt das Wohnhaus Hügelstraße 85 das Mansarddach und die Traufhöhe; letztere kragt je-doch mit glatter Untersicht deutlicher vor. Zur Straße hin weist das Gebäude Hügelstraße 85 nur drei Fensterachsen auf, obwohl es ebenso breit ist wie die benachbarten Vier-achser. Es wirkt dadurch bei ebenfalls drei Geschossen wie das Nachbargebäude etwas kraftvoller.
Der aus grob gebrochener Grauwacke gefügte Sockel reicht bis unter die Erdgeschoss-fenster, die lediglich durch schlichte Putzflächen gerahmt sind, und bildet dort auch die Sohlbänke aus; lediglich im Bereich eines früheren Schaufensters ist der Sockel tiefer gesetzt; das dortige Fenster entspricht bis auf die fehlende Sohlbank gestalterisch dem älteren Bestand.
Die Fenster im 1. Obergeschoss sind ebenfalls nur mit Putzflächen gerahmt und haben vorkragende Putz – Sohlbänke. Erdgeschoss und 1. Obergeschoss sind verputzt, das 2. Obergeschoss hingegen weist eine Schieferverblendung auf, in welche Fenster mit Futter und Bekleidung gefügt sind.
An der Hügelstraße betont ein polygonaler, zweigeschossiger Fenstererker die Gebäudecke, für den die beiden angrenzenden Fensterachsen im 1. Und 2. Obergeschoss schmaler ausgeführt sind. Die abstrahierten Konsolen zeigen deutliche Einflüsse der zeitgenössischen Reformbaukunst; das dazwischenliegende Gesims ist ebenfalls stark abstrahiert, die Gebäudeecke unter dem Erker gekappt. Die Brüstungen im 1. Obergeschoss des Erkers zeigen eingetiefte Rechtecke unter der umlaufenden Sohlbank, die Pfeiler zwischen den Fenstern sind hier schlicht. Im 2. Obergeschoss sind die Erkerfenster hingegen mit Holzwerk gerahmt, das abstrahiertes Dekor im Reformstil aufweist.
Über der Traufe besitzt das hohe Mansarddach ein zweiachsiges Zwerchhaus mit Drei-ecksgiebel, das der gestalterischen Balance wegen über den beiden Fensterachsen der Straßenfassade angeordnet ist. Der Zwerchhausgiebel setzt am Knick des Mansarddaches an und wird von zwei seitlichen Pilastern getragen, die unter zwei bis vor den Giebel geführten seitlichen Traufen stehen. Das leicht vorspringende Giebeldreieck ist mit weißen Ortgangbrettern eingefasst und zeigt im Giebeldreieck ein ebenfalls weißliches Zierbrett mit Girlandenmuster.
Die Traufe ist über dem Erker um die Gebäudeecke bis vor den seitlichen Giebel geführt, der in seinem Ortgang deutlich das Mansarddach zeigt; der seitliche Giebel ist ebenfalls verschiefert, wobei die Schieferflächen an den beiden Mansarddachtraufen vortreppen. Der Ortgang ist durch weiß gestrichene Holzprofilbretter akzentuiert, das breite Giebeldreieck nimmt ebenfalls ein Zierbrett mit Girlandenmuster ein. Als Kontrapunkt zum Eckerker ist unter dem (von Norden gesehen) rechten Traufelement des großen Man-sarddachgiebls eine schmückende Konsole mit Girlande in die Schieferbekleidung der breiten Nordfassade gesetzt. Hier setzt mit einem leichten Rücksprung das Hinterhaus an, das unter identischer Traufhöhe von einem querliegenden Mansarddach überdeckt ist und in einem wiederum vorspringenden Querbau mit Giebel endet. Das Hinterhaus umfasst zwei Achsen, einschließlich zweier hoher Gaubenfenster im steileren Mansard-dach, sowie eine Achse im abschließenden Querbau, dessen Giebelfenster dadurch deut-lich schmaler und steiler ist als der des vorderen, an der Straße liegenden Mansardgiebels. Der kontrastive Charakter dieses hinteren Querbaus wird durch das bruchsteinbekleidete Sockelgeschoss unterstrichen, dessen Oberkante beim zweiachsigen Querbau aber unter der erdgeschossigen Sohlbank ansetzt. Gegenüber den gründerzeitlichen Nachbargebäuden weist das Gebäude Hügelstraße 85 eine deutliche Horizontalität der Fassade auf, die betont ist durch den Bruchsteinsockel, der auch die hangseits sichtbaren Untergeschosse in Teilen bekleidet, durch die Rauhputzflächen in Erd- und 1. Oberge-schoss und die Schieferdeckung, die das 2. Obergeschoss sowie die Giebel- und Zwerch-hausstirnseiten bedeckt.
Letztere unterstreicht diese Horizontalität durch die Art der Eindeckung: Waagerechte Rechtsdeckung mit einzelnen Reihen in Linksdeckung, die die Versätze, die Fensterunter-kanten und die Fensterstürze hervorheben. Die grünen Fensterläden, die sich straßenseitig im 1. Und 2. Obergeschoss befinden, komplettieren der Farbakkord von Weiß - Schwarz – Grün, der für den Bergischen Stil prägend ist.
Der Hauseingang - das originale Türblatt ist nicht mehr erhalten – liegt an der nördlichen Seitenfront. Ein von geschosshohen Bruchsteinpfeilern gefasster Zugang führt von der Straße auf einen polygonalen Pavillon mit Verdachung zu, der der vorderen, breiteren Giebelfront außermittig vorgesetzt ist. Auch ihn ziert, wie beim 2. Obergeschoss des Eckerkers, abstrahiertes Dekor – hier als geometrisierender Sturz der Pavillonöffnungen mit Dekoren am oberen und unteren Schaft der Stützen, sowie unterhalb der umlaufenden Sohlbank (an deren leicht vortreppenden Ecken und Stützen).
Dieser Pavillon bildet sowohl aus nördlicher Richtung (die Hügelstraße hinab) als auch aus westlicher Richtung (die Treppe von der Hagener Straße hinauf) einen markanten Blickpunkt, der durch seine verschieferte, polygonale Verdachung (im Kontrast zum hel-len Putz und dessen Bauschmuck) verstärkt wir.
Neben dem Hauszugang mit den geschlossenen Bruchsteinpfeilern befindet sich ein wei-terer, gleich gestalteter, niedrigerer Bruchsteinpfeiler; der Zwischenraum wird durch eine bauzeitliche, dekorativ gestaltete Gittertür geschlossen. An diesem niedrigen Pfeiler setzt die Treppe hinab zur Hagener Straße an. Am westlichen, hangabwärts liegen-den Ende des Grundstücks steht neben diesem Treppenlauf ein weiterer Pfeiler. Beide Pfeiler lassen vermuten, dass hier bereits zur Bauzeit Durchgänge, vermutlich zu einer Vorgängertreppe, lagen. Der hangabwärts stehende Pfeiler bildet das Ende einer die dortige Fassade stützenden, bruchsteinsichtigen Böschungsmauer. Diese rückwärtige Fassade ist beiderseits bis unter die Erdgeschosssohlbänke mit Ecksteinen des Sockelmauerwerks eingefasst, ansonsten aber putzsichtig. Die kaum einsehbaren übrigen Rückfassaden (nach Süden und Westen) sind mit jüngeren Fassadenplatten bekleidet.
Das repräsentative, bauzeitliche Äußere hat seine Entsprechung im Inneren.
Hinter der wohl in den Nachkriegsjahren erneuerten Eingangstür liegt der Eingangsflur mit halbhoher Fliesenbekleidung aus grün glasierten Fliesen mit Girlanden. Der Boden ist mit matten Steingutfliesen belegt, hier mit hellblauem Bandmuster und dunklen Ornamentfliesen an den Kreuzungspunkten sowie mit einer dunklen Bordüre, eingebettet in hellbraune monochrome Fliesen. Der Eingangsflur leitet nach einem breiten Bogen in das Treppenhaus, das an der Innenecke des L-förmigen Grundrisses liegt; die zweiläufige Treppe ist mit gedrehten Füllstäben und Antrittspfosten versehen, die wie das Dekor im Äußeren deutlich abstrahiert gestaltet sind. An der Gebäuderückseite sind, im Winkel von Vorder- und Hinterhaus, in jedem Geschoss zwei Fenster zur Belichtung des Trep-penhauses eingebaut, in erkerartig vorspringenden Wandflächen und mit einer Zierblei-verglasung mit geometrischem Muster. Im Erdgeschoss teilt der Eingangsflur die beiden vorderen von der rückwärtigen Wohnung (mit entsprechenden Eingängen, wobei der niedrigere Eingang der Eckwohnung – vormals Ladenlokal – heute verschlossen ist); in den Obergeschossen liegen die drei Wohnungszugänge am vorderen Treppenpodest in einer gemeinsamen Türanlage, mit Glasfeldern und geschwungenen unteren Füllungen in den Türblättern und Oberlicht mit einer ornamentalen Reihung kleinerer Glasfelder.
Begründung der Denkmaleigenschaft:
Das o.g. Wohngebäude ist bedeutende für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen, hier insbesondere für die ehemals selbständige Stadt Barmen, die 1929 in der neugegründeten Stadt Wuppertal aufging:
Die Bedeutung für die Geschichte des Menschen:
Das oben beschriebene Gebäude ist bedeutend für die Geschichte des Menschen als Zeugnis für den Mehrfamilienhausbau des frühen 20. Jahrhunderts. Es dokumentiert die Geschichte des Wohnens in einer Epoche, die sich hinsichtlich der architektonischen Gestaltung als stilpluralistisch darstellt und von zahlreichen zeitgleich auftretenden Strö-mungen geprägt war – von konservativ-historischen, reformorientierten, vom Jugendstil beeinflussten. Dem Wohngebäude an der Hügelstraße kommt Aussagewert für das Le-ben und die architektonische Gestaltfindung in den Jahren nach 1900 zu. Zudem dokumentiert es anschaulich den Bautypus des bürgerlichen Wohnhauses, insbesondere des Mehrfamilienhauses.
Das Mehrfamilienhaus Hügelstraße 85 ist bedeutend für die Stadt Wuppertal, insbe-sondere für Barmen, da es als Teil der überkommenen Bebauung den historischen Ent-stehungsprozess des heutigen Wuppertaler Stadtteils bezeugt. Es dokumentiert durch seine stadträumliche Lage und Positionierung in der Örtlichkeit sowie durch seine Gestaltung, sowohl für sich allein, als auch im Kontext der umgebenden Bebauung betrachtet, den historischen Entwicklungsprozess der einst selbständigen Großstadt Barmen in sinnfälligster Weise. Die Bebauung an den Nordhängen oberhalb des Barmer Stadtkerns verdichtete sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts und entwickelte sich von einer agrarisch strukturierten Landschaft mit einzelnen Hofverbänden zu einem geschlossenen urbanen Raum.
Das Gebäude Hügelstraße 85 ist ein unverzichtbarer Bestandteil dieser nördlichen Quartiersverdichtung in Barmen, vornehmlich innerhalb des Quartiers am Klingholzberg über dem Schwarzbachtal.
Für die Erhaltung und Nutzung des o.g. Objektes liegen wissenschaftliche, insbesondere architekturhistorische, ortsgeschichtliche sowie städtebauliche Gründe vor.
Das Wohngebäude Hügelstraße 85 ist in besonderem Maße geeignet, geschichtliche Entwicklungen aufzuzeigen und zu erforschen. Seine Bedeutung folgt aus seinem Wert für die Dokumentation früherer Bauweisen und der gesellschaftlichen und wirtschaftli-chen Verhältnisse, die in dem Gebäude und seiner Bauweise zum Ausdruck kommen.
Bei den wissenschaftlichen Gründen kommen besonders die architekturhistorischen zum Tragen, da sich da o.g. Objekt für die Erforschung und Dokumentation der Baukunst nach 1900 als geeignet erweist und ein wichtiges Zeitdokument der Architekturgeschich-te darstellt. Ihm kommt somit die Eigenschaft zu, die Entwicklung der Architektur zu do-kumentieren; es kommt aber auch als Einzelobjekt und Gegenstand wissenschaftlicher Forschung im Kontext der Architektur des frühen 20. Jahrhunderts in Betracht.
Als um 1900 der Historismus in der Architektur zunehmend in die Krise geriet, wurden die Auseinandersetzungen hierzu nicht nur in einer akademisch vorgebildeten Architek-tenschaft, sondern erfassten auch breitere bürgerliche Kreise, die als Bauherren an einer Reform des Historismus interessiert waren. Reformansätze dekorativer Art, wie die Applikation floraler Jugendstil-Ornamente an einer ansonsten kaum veränderten Fassa-denstruktur, wurden rasch als unzureichend empfunden. Befördert durch Bewegungen wie den Deutschen Bund Heimatschutz und durch Schriften wie die Kulturarbeiten von Paul Schulze-Naumburg wurde genuin bürgerliches Gestaltungsrepertoire wie das Biedermeier wiederentdeckt. Und in transformierter Form verwendet, aber auch regionale Formen wie das Bergische Haus zog man gerne als Vorbild heran. Letzteres bot zeitge-mäße Anknüpfungspunkte an Klassizismus und Biedermeier, aber auch die Möglichkeit zur malerischen Durchgestaltung, die Verwendung als regional empfundener Materia-lien und die Anbindung an eine regionale Identität (als Kontrapunkt zu einer bspw. Französisch oder italienisch inspirierten Baukunst).
Vor allem in Wuppertal finden sich eine Reihe prägnanter, heute als ‚neubergisch‘ bezeichnete Wohnhäuser. Hier sind es in heutiger Wahrnehmung oft die freistehenden, villenartigen, großbürgerlichen Wohnsitze, die als Bergische Häuser gehobenen Wohnkomfort mit einer regionalen Identität verknüpften.
Das Wohnhaus Hügelstraße 85 nutzt das Formenrepertoire des Bergischen Hauses in seiner nach 1900 etablierten Ausformulierung und kombiniert es mit reformhistorischen Elementen, wie sie im abstrahierten Baudekor nach 1900 reichsweit Verwendung fan-den. Stadträumlich nutzten Planer und Bauherr – auf ähnlich breiter Parzelle wie die be-nachbarten älteren historistischen Bauten – die Position als Reihenendhaus, um eine maximale Ausnutzung des Bauplatzes und einen differenziert durchgestalteten Baukörper zu realisieren. Die prägnante Straßenfassade erhält durch den repräsentativen Eckerker eine Akzentuierung, die die Positionierung des Baukörpers nutzt. Die langgestreckte Seitenfassade mit dem vorgesetzten Eingangspavillon wird aus nördlicher Blickrichtung, die Hügelstraße hinab, aufgrund der städtebaulichen Situation zu einem wichtigen Point de vue. Zugleich bildet sie mit genanntem Pavillon eine wichtige Rahmung des Aufgangs von der Hagener Straße. Aus südlicher Richtung bildet sie mit der dunklen Schieferbekleidung der oberen Geschosse, den grünen Fensterläden und dem prägnanten Eckerker einen signifikanten Endpunkt der westlichen Straßenrandbebauung der Hügelstraße. Auch wenn das gehobene Mietwohnhaus Hügelstraße 85 (genau genommen) bereits auf märkisch-westfälischem Grund steht – das stadträumlich prägnante, hoch-wertig durchgestaltete und gut erhaltene Neu-Bergische Haus stellt ein für Barmen bzw. Wuppertal bedeutsames Bauwerk dar, das die Gestaltungsimpulse der architektonischen Reform auch in diesem eher durch konventionellere Gründerzeithäuser geprägten Quar-tiersbereich nachdrücklich zur Geltung bringt.
Die architektonische Reform vor dem Ersten Weltkrieg setzte sich zu Ziel, den Historis-mus zu überwinden; die historische Form wurde allerdings vielfach weithin als Inspirati-on und Referenz herangezogen. In dem Wunsch, eine bürgerliche Baukunst zu begründen, wurden nun auch Vorbilder herangezogen, die zuvor nicht als hohe Baukunst galten – ländliche und städtische Bauten des Vernacular, deren schlichterer Bauschmuck und dessen partielle Imperfektion inspirierend erschienen. In einer bereits stark durch eine globalisierte Wirtschaft geprägten Welt gewann auch das Regionale wieder an Bedeu-tung, wie sich am Bergischen Haus besonders gut zeigt. Das Wohnhaus Hügelstraße 85 stellt ein hochwertiges Beispiel für diese Reformarchitektur dar, das die Lage als Rei-henendhaus und die stadträumliche Position für eine differenzierte Durchgestaltung nutzt – durch Eckerker am ‚visuellen‘ Gelenk der freien Gebäudeecke, durch das in Position und Gestaltung darauf bezogene Zwerchhaus, durch die rhythmische Gliederung der langgestreckten Seitenfassade mit Giebel, Querdach und weiterem Giebel sowie durch den Eingangspavillon an prägnanter Stelle und mit prägnanter Gestaltung. Die typischen Elemente des Neu-Bergischen Hauses – Bruchsteinsockel, Putz- und Schieferflächen in klarer Abgrenzung, akzentuierendes Dekor, helle Rahmungen insbesondere im Dachbereich – sind hier bei einem Mietwohnhaus in gestalterisch hochwertiger Weise zu einem architektonisch ansprechenden Ergebnis gefügt. Diese Qualitäten setzen sich auch im Inneren fort: das Treppenhaus mit Wand- und Deckenbekleidungen, die historische Treppe und Schmuckfenster sowie die Wohnungseingangstüren sind integrale Be-standteile des Baudenkmals.
Die Wohnarchitektur der Arbeiterquartiere zur Zeit des Deutschen Kaiserreichs wird oft mit einer Form der gründerzeitlichen Architektur verbunden, die weniger durch akademisch vorgebildete Architekten, sondern regelmäßig durch Baumeister und Bauunter-nehmer mit handwerklichem Hintergrund konzipirt wurden. Auch wenn etliche Baumeis-ter und Unternehmer die um 1900 die (ungeschützte) Berufsbezeichnung Architekt an-nahmen, zeichnet sich diese Architektur oft durch einen pragmatischen Umgang mit historischem Dekor aus, das die plane Fassade applikativ ziert. Meist kam von der Renaissance inspirierter Dekor zum Einsatz, teilweise wurde auch gotisches Formenrepertoir adaptiert; insgesamt gilt diese Architektur als wenig stil- und geschmackssicher im zeit-genössischen Vergleich, auch wenn die oft herangezogenen Musterbücher die histori-schen Vorbilder durchaus kenntnisreich darstellten. Das Wohnhaus Hügelstraße 85 ver-deutlicht, dass auch Mietwohnhäuser für eine (beruflich höher qualifizierte) Arbeiter-schaft in einer bürgerlichen, im akademischen Sinne hochwertig gestalteten Architektur errichtet wurden – insbesondere in Zeiten der architektonischen Reform. Sie folgten damit einer Entwicklung, die sich auch in den steigenden Gestaltqualitäten der Arbeiter-siedlungen im Montanbereich (vgl. die Siedlungen der Fa. Krupp und nachfolgend der Fa. Thyssen, Haniel etc.) ausdrückte und die oft mit der steigenden Konkurrenz um qualifi-zierte Arbeiter begründet wird, die auch zu einer Hebung der Wohnsituationen führte – und anscheinend vor dem freien Wohnungsmarkt nicht Halt machte. Das Wohnhaus Hügelstraße 85 mit seinem eindrücklich erhaltenen, stadträumlich besonders präsenten Äußeren kann hier als gutes Zeugnis dienen.
Auch ortshistorische und städtebauliche Gründe sind bei der Bewertung des Wohngebäudes Hügelstraße 85 als Baudenkmal von Relevant.
Der Schwarzbach gehört zu den Zuflüssen der Wupper und bildete lange Jahrhunderte, bis ins 20. Jahrhundert, sowohl den Grenzzufluß zwischen Rheinland und Westfalen, als auch die Grenze zwischen dem Herzogtum Berg (Amt Beyenburg) und der Grafschaft Mark (Amt Wetter). In der Tranchot/Müffling-Karte von 1824/25 liegt das damalige Barmen in deutlicher Distanz zum Schwarzbach, zwischen beiden ist der dreiecksförmige Grundriss des Wupperfeldes mit der 1777 genehmigten lutherischen Kirche erkennbar. Am Südhang des Klingholzberges ist zudem eine kleine, bereits im Märkischen gelegene Ansiedlung eingetragen, die mit Rittershausen benannt ist und an der Mündung der Schwelme lag.
Die nur wenig jüngere Preußische Uraufnahme von 1840 verzeichnet neben der leicht verdichteten Auenbebauung der Wupper zwischen Wupperfeld und Rittershausen (entlang der heutigen Berliner Straße) auch eine Wegeführung, die im Schwarzbachtal nach Norden verläuft und die als Kohlenstraße aus Richtung Witten auch der Versorgung der expandierenden Barmer, Remscheider und Solinger Industrie diente ((heute „Schwarz-bach“).
Der Plan der Stadt Barmen von 1862/63 zeigt die beginnende Bebauung des Schwarz-bachtals im Detail. Die Berliner Straße an der Wupper ist zu diesem Zeitpunkt weitgehend bebaut, an der damaligen Schwarzbachstraße schließen an diese Kreuzung erste Bauten an. An einer ‚Barriere‘ genannten Schranke stehen fünf weitere, kleinere Häuser. Am Südwesthang des noch mit verschiedenen älteren Steinbrüchen versehenen Klingholzberges steht die lutherische Schule an einem noch unbenannten und ansonsten unbebauten Weg, der auf dem Klingholzberg ausläuft und ab 1873 zur Hügelstaße wird.
1847 wurde Barmen mit der Talstrecke der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft an das Eisenbahnnetz angeschlossen, 1879 eröffnete die konkurrierende Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft eine alternative Trasse am Nordhang der Wupper und erbaute westlich des Schwarzbachtals den Bahnhof Oberbarmen (bez. Ab 1897: Barmen-Wichling-
hausen. Seine Position lag an einer Gabelung der neuen Trassen, die von dort sowohl in westlicher und südöstlicher Richtung (im Wuppertal), als auch nach Norden führten und hierzu die naturräumliche Lage des Schwarzbachtals nutzten. Die Trasse in südöstlicher Richtung leitete um den Südhang des Klingholzbergs und führte in einem weiten S-Schwung an Langerfeld vorbei; später erfolgte dort auch der Anschluss an die o.g. Tal-strecke.
Die frühzeitige und intensive verkehrliche Erschließung insbesondere durch die Eisenbahn bedingte und beförderte die Industrialisierung und Besiedlung des Wuppertales gleichermaßen. Am Schwarzbach wird dies insbesondere durch die Ansiedlung der Seifenfabrik des Unternehmerehepaares Pauline und August Luhn 1869 deutlich, die an der Westseite der Straße Schwarzbach gegründet wurde und zwischen 1880 und 1905 auf die heutige räumliche Ausdehnung anwuchs.
Die Preußische Neuaufnahme um 1892 zeigt die Stadt Barmen östlich des Stadtkerns, zwischen Wupperfeld und Langerfeld stark verdichtet, das auf dem Nordhang gelegene Wichlinghausen ist ebenfalls deutlich angewachsen. Auch das Schwarzbachtal ist zu dieser Zeitstellung beiderseits der Straße Schwarzbach bebaut. Parallel dazu hat sich nörd-lich der Rheinischen Eisenbahntrassen-Schleife am Klingholzberg eine dichte Bebauung entlang der parallel zum Schwarzbach gelegenen Hagener Straße (mit ihrer nördlichen Mündung gegenüber dem Luhnschen Werksgelände) entwickelt. Oberhalb der Hagener Str. entwickelte sich um 1900 weitere Bebauung entlang der numehr langgestreckten Hügelstraße. Auf dem Klingholzberg ist eine mit Asyl benannte Erwerbslosensiedlung eingetragen, eine bis in die Nachkriegszeit bestehende Barackensiedlung (ursprünlich erreichtet durch die Barmer Kaufmannsfamilie Klingholz als Unterkünfte für italienische Wanderarbeiter, die an der Bahntrasse der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft arbeite-ten).
Der Plan der Stadt Barmen von 1895 zeigt die Bebauung an Schwarzbach und Hügelstra-ße etwas differenzierter: Demnach war bis kurz vor 1900 zwischen beiden Straßen, bis zur Mündung der heutigen Hagener Straße auf den Schwarzbach, eine dichte Bebauung entstanden, die westlich der Hügelstraße im Bereich der Kreuzung Sonnenstra-ße/Rohrstraße eine weitere Bebauung aus freistehenden Einzelbauten erhalten hat.
Die seinerzeit entstandene Bebauung der südlichen Hügelstraße besteht aus gründerzeit-lichen Wohnhäusern, die häufig vier Achsen breit sind und historistisches Baudekor, teilweise mit reformhistorischen Anklängen zeigen. Das Wohnhaus Hügelstraße 85 bildet den Abschluss der westlichen Straßenrandbebauung in Höhe der Mündung der deutlich tiefer liegenden Hagener Straße auf die Straße Schwarzbach. Eine vermutlich in den 1960er Jahren erneuerte Treppe führt am Gebäude Nr. 85 hinab zur Hagener Straße – diese Treppe soll 1920 erbaut worden sein. Anhand der örtlichen Gegebenheiten (siehe Abschnitt Beschreibung) kann allerdings angenommen werden, dass sie bereits vorher bestanden hat. Die weitere, nördlich der Treppe anschließende westliche Bebauung der Hügelstraße springt deutlich von der Straße zurück und gibt aus nördlicher Richtung den Blick auf das Wohnhaus Hügelstr. 85 frei.
Das Wohnhaus Nr. 85 ist 1909 noch nicht im Adressbuch Barmens verzeichnet und taucht erstmals im folgenden Adressbuch von 1912 auf. Eigentümer war damals ein Wilhelm Kämpfer, der auch im Gebäude wohnte und insofern als Bauherr anzusprechen sein dürfte. Zugleich sind eine Reihe von Mietern genannt, die das Wohnahaus in den örtlichen Kontext einbetten: demnach wohnten 1912 im Erdgeschoss ein Handlungsgehilfe, ein Reifendrucker und ein Eisenbahnschaffner, im 1. Obergeschoss ein Lokheizer, ein Maschinenmeister, sowie zwei Brüder, von denen einer Buchbindermeister, einer Lagerist war. Neben dem Eigentümer wohnte im 2. Obergeschoss ein Bandweber, im 3. Obergeschoss schließlich lebten zwei weitere Eisenbahnschaffner und ein weiterer Bandweber.
Die Mieterstruktur verweist damit zum einen auf den nahen Bahnhof und die florierende Textilindustrie, zum anderen handelt es sich nicht um einfache Arbeiter, sondern um mehrheitlich höher Qualifizierte.
Insofern korrespondiert der Gestaltungsanspruch des Gebäudes gewissermaßen mit der sozialen Strukturierung seiner Mietwohnerschaft. So wie das Gebäude in seinem damals als modern geltenden gestalterischen Anspruch an vergleichbare bürgerliche Villenbau-ten anschließt, war es offensichtlich auf eine gehobene Mieterklientel ausgerichtet.
Für die Denkmaleigenschaft des Gebäudes Hügelstraße 85 sprechen auch städtebauliche Gründe.
Es bildet den Abschluss einer gründerzeitlichen Wohnhauszeile, die noch deutlich historistisch geprägt ist. Mit seiner eingangs beschriebenen Gestaltung setzt es stadträumlich einen besonderen Akzent, der durch die städtebauliche Lage begünstigt und ermöglicht ist. Durch die zur Hagener Straße hinabführende Treppe war ein Anbau an die nördliche Seitenfassade ausgeschlossen, so dass diese zu einer breiten, zweiten Schauseite mit vorgesetztem Pavillon ausgestaltet werden konnte. Die Tiefe dieser Seitenfassade unter Ausnutzung der gesamten Grundstückstiefe lässt das Gebäude gerade in der Eckansicht auf den Eckerker gegenüber seinen Nachbarwohnhäusern größer und repräsentativer erscheinen, obwohl es kaum breiter als die benachbarten Vierachser zu sein scheint. Die nördlich der genannten Treppe stehende Nachkriegsbebauung tritt zudem hinter die Bauflucht der älteren Zeile (mit Nr. 85) zurück, weitet so den Straßenraum und gibt aus nördlicher Sicht den Blick auf die Hügelstr. 85 frei, die dadurch in gewisser Weise wie eine Platzkantenbebauung wirksam wird. Innerhalb des stadträumlichen Gefüges der Hügelstraße stellt das Wohnhaus Nr. 85 somit einen bedeutenden, unverzichtbaren Bau-stein dar.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Mehrfamilienhaus Hügelstraße 85 in Wup-pertal-Barmen ein Baudenkmal im Sinne des § 2 DSchG NRW darstellt, an dessen Erhal-tung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht.
|