Beschreibung
Hammerwerkswüstung, Hammerteich, Ober- und Untergraben - Kottenhammer, Am Marscheider Bach
Denkmalbeschreibung
In den Seitentälern der Wupper entstanden in der Frühneuzeit zahlreiche Eisen verarbeitende Produktionsstätten, die sich die Wasserkraft zunutze machten. Diese heute wüstgefallenen Hammerwerke und Schleifkotten gehörten zu einer Reihe von frühindustriellen Anlagen, die seit dem 17. Jahrhundert mit zu den bedeutenden Eisenwerken im Wuppertal-Remscheider Raum zählten.
Am Unterlauf des Marscheider Baches lag bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts ein altes Hammerwerk, der Kottenhammer. Noch heute zeigt der mächtige gemauerte Damm die Größe der ehemals frühindustriellen Anlage an. An der Nordwestseite des Dammes grenzte das ehemalige Hammerwerk an. Der Untergraben lief an der Ostseite des Gebäudes vorbei. Von den Baulichkeiten der Anlage sind heute nur noch ein alter Schornstein/Kamin, das Schütt zum Dammteich und einzelne Mauerzüge erhalten. Der oberhalb gelegene Hammerteich ist verlandet und der Damm mit Gras bewachsen. Darstellungen des Hammerwerkes finden sich auf historischen Karten, wie der Urkarte von 1926/27, der Kartenaufnahme von Müffling 1824 sowie der Preußischen Kartenaufnahme der TK 25 von 1844 und 1894. Eversmann berichtet 1804 von einem Rohstahlhammer, der einer Frau Mutte aus Spurkert gehörte.
Denkmalrechtliche Begründung
Wüstgefallene Hammerwerke mit ihren im Boden vorhandenen Fundamenten älterer Vorgängerbauten sowie die erhaltenen Ober-, Untergraben und der Hammerteich, stellen in ihrer Gesamtheit Bodendenkmäler dar, denn sie dokumentieren das Wirtschaften des Menschen, der zu Handels- und Gewinnzwecken über den unmittelbaren Bedarf hinaus Metall geschmolzen und verarbeitet hat. Die denkmalrechtliche Bedeutung der Hütten- und Hammerwerke für die Menschheitsgeschichte liegt zum einen darin, dass sie über Ziel und Umfang der Metallverarbeitung sowie über den Wandel der angewandten Techniken zu informieren vermögen, zum anderen bilden sie eine der Grundlagen, aus denen wir die Entwicklungen der Arbeits- und Produktionsverhältnisse erschließen können.
Die aufgelassenen Hütten - und/oder Hammerwerke enthalten nach den bisherigen Erkenntnissen im Erdreich eine Fülle von wissenschaftlich auszuwertendem Material in Form von Hinterlassenschaften wie Mauerfundamenten, Schlackeresten und Bodenverfärbungen. Im Laufe ihres Bestehens lagerten sich in den Gräben und Teichen einzelne Schichten ab, die ein archäologisches Archiv der Entwicklung und Geschichte der Anlage darstellen. Eingelagerte Abfallschichten, mit zahlreichen Funden wie Metallwaren, Erzen, Holzkohlen, Pflanzenresten, zerbrochener Keramik und Gerätschaften sowie anderen Alltagshinterlassenschaften, dokumentieren die Lebens- und Arbeitsweise der Bewohner.
Archäologische Grabungen und archäometallurgische Untersuchungsmethoden bieten die Möglichkeit nachzuweisen, wann und unter welchen technischen Bedingungen hier die Verhüttung und Bearbeitung von Eisenwaren stattfand. Außerdem können wertvolle Informationen zum Siedlungswesen und den sozialen Strukturen der Metall bearbeitenden Bevölkerung während der verschiedenen Zeitalter erforscht werden.
Der Kottenhammer und der umgebende und einschließende Boden sind als Mehrheiten von Sachen, die in einem funktionellen Zusammenhang stehen, bedeutend für die Wirtschafts- und Sozialgeschichte von Wuppertal und Umgebung. Sie erfüllen die Voraussetzungen nach § 2 DSchG NW zum Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler. An der Unterschutzstellung besteht ein öffentliches Interesse.
Schutzbereich
Zum Schutzbereich gehören der Obergraben und der Hammerteich, das wüstgefallene Hammerwerk und der Untergraben. Der Schutzbereich wird durch zwei angefügte Lagepläne (Auszug aus der Deutschen Grundkarte, M 1 : 2000 und Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Standardauszug, M 1 : 1000) durch Roteintrag näher kenntlich gemacht. Diese Lagepläne sind integraler Bestandteil dieses Eintragungsbescheides.
|