Wuppertal / Denkmalliste

Denkmalliste

Details

Hammerwerkwüstung, Hammerteich, Ober- und Untergraben des ehem. Mottenhammer am Marscheider Bach an der Grenze Ronsdorf/Remscheid- Bodendenkmal
Adresse
Stadtbezirk
Denkmalnummer B027
Eintragungsdatum 05.02.2004
Schutzumfang
Klassifizierung Ortsfestes Bodendenkmal
Beschreibung
Hammerwerkswüstung, Hammerteich, Ober- und Untergraben des ehemaligen Kottenhammer am Marscheider Bach Charakteristische Merkmale: An den Seitentälern der Wupper entstanden in der Frühneuzeit zahlreiche eisenverarbeitende Produktionsstätten, die sich die Wasserkraft zunutze machten. Diese heute wüstgefallenen Hammerwerke und Schleifkotten gehörten zu einer Reihe von frühindustriellen Anlagen, die seit dem 17. Jahrhundert mit zu den bedeutenden Eisenwerken im Wuppertaler/Remscheider Raum zählten. Nordöstlich von Marscheid und südlich an den Kottenhammer (BD W 026) anschließend, liegt am Marscheider Bach die Industriewüstung Mottenhammer. Dieses aufgelassene Hammerwerk wurde bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts noch betrieben. Von den Baulichkeiten der Anlage sind heute nur noch der Untergraben erhalten. Ein ehemals abseits gelegenes Gebäude der Industrieanlage wird heute als Wohnhaus genutzt. Der oberhalb gelegene Hammerteich ist verlandet, der Damm mit Gras bewachsen. Darstellungen des Hammerwerkes finden sich auf historischen Karten, wie der Urkarte von 1826/27, der Kartenaufnahme von Müffling 1824 sowie der Preußischen Kartenaufnahme der TK 25 von 1844 und 1894. Die Urkatasterkarte zeigt an der Nordostecke des Hammerteiches das Hammergebäude. Eversmann berichtet 1804 von einem Rohstahlhammer, der einem Gottfried Mutte in der Beeck gehörte. Begründung: Das o. g. Objekt ist bedeutend für die Wirtschafts- und Sozialgeschichte von Wuppertal und Umgebung, da der Mottenhammer am Marscheider Bach und der umgebende und einschließende Boden als Mehrheiten von Sachen in einem funktionellen Zusammenhang stehen. Wüstgefallene Hammerwerke mit ihren im Boden vorhandenen Fundamenten älterer Vorgängerbauten sowie die erhaltenen Ober-, Untergräben und der Hammerteich stellen in ihrer Gesamtheit Bodendenkmäler dar, denn sie dokumentieren das Wirtschaften des Menschen, der zu Handels- und Gewinnzwecken über den unmittelbaren Bedarf hinaus Metall geschmolzen und verarbeitet hat. Die denkmalrechtliche Bedeutung der Hütten- und Hammerwerke für die Menschheitsgeschichte liegt zum einen darin, dass sie über Ziel und Umfang der Metallverarbeitung sowie über Wandel der angewandten Techniken zu informieren vermögen. Zum anderen bilden sie eine der Grundlagen, aus denen wir die Entwicklungen der Arbeits- und Produktionsverhältnisse erschließen können. An der Unterschutzstellung besteht ein wissenschaftliches und öffentliches Interesse. Die aufgelassenen Hütten- und/oder Hammerwerke enthalten nach den bisherigen Erkenntnissen im Erdreich eine Fülle von wissenschaftlich auszuwertendem Material in Form von Hinterlassenschaften wie Mauerfundamenten, Schlackeresten und Bodenverfärbungen. Im Laufe ihres Bestehens lagerten sich in den Gräben und Teichen einzelne Schichten ab, die eine archäologisches Archiv der Entwicklung und Geschichte der Anlage darstellen. Eingelagerte Abfallschichten, mit zahlreichen Funden wie Metallwaren, Erzen, Holzkohlen, Pflanzenresten, zerbrochener Keramik und Gerätschaften sowie anderen Alltagshinterlassenschaften, dokumentieren die Lebens- und Arbeitsweise der Bewohner. Archäologische Grabungen und archäometallurgische Unersuchungsmethoden bieten die Möglichkeit nachzuweisen, wann und unter welchen technischen Bedingungen hier die Verhüttung und Bearbeitung von Eisenwaren stattfand. Außerdem können wertvolle Informationen zum Siedlungswesen und den sozialen Strukturen der metallbearbeitenden Bevölkerung während der verschiedenen Zeitalter erforscht werden. Der beigefügte Lageplan (Auszug aus der Deutschen Grundkarte, Maßstab 1 : 2000, Stand 06/2003), der den Schutzumfang des Bodendenkmals W 027 durch farbliche Abgrenzung näher kennzeichnet, ist integraler Bestandteil des Eintragungsbescheides.