Wuppertal / Denkmalliste

Denkmalliste

Details

Hammerwüstung, Obergraben, Hammerteich, Kremershammer 1- Bodendenkmal
Adresse
Stadtbezirk
Denkmalnummer B028
Eintragungsdatum 20.03.2006
Schutzumfang
Klassifizierung Ortsfestes Bodendenkmal
Beschreibung
Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale Nördlich von Cronenberg verläuft von Osten nach Westen der Burgholzbach und mündet westlich der Landstraße 74 in die Wupper. Die gute Wasserführung und das starke Gefälle, von ca. 150 Höhenmetern auf einer Strecke von drei Kilometern, haben dazu geführt, dass seit dem 17. Jahrhundert mindestens fünf Hammerwerke oder Schleifkotten die Wasserkraft dieses Baches genutzt haben. Der westlichste Hammer, kurz vor der Einmündung des Burgholzbaches in die Wupper gelegen, wird als Kremershammer bezeichnet und wurde einer Inschriftentafel zu Folge 1606 durch Peter Eschbach aus Schwabhausen errichtet. Von dem ehemaligen Hammergebäude sind heute baulich obertägig keine Reste mehr erhalten. Erhalten geblieben sind Elemente des alten Obergrabens, der direkt unterhalb eines zweiten Hammers (Bodendenkmal W 029) das Wasser in einen großen Hammerteich führte. Der Hammerteich selbst liegt heute offen und führt nur in wenigen Bereichen noch stehendes Wasser. Bei diesem Teil des Teiches handelt es sich um einen ehemals als Fischteich genutzten Bereich. An der Südseite, parallel zum Burgholzbach, verläuft der aus Naturstein, in Trockenbauweise errichtete Teichdamm auf einer Länge von ca. 85,0 m. Zur Teichseite ist der Damm mit Erde angeschüttet und mit Gras, Sträuchern und einzelnen Bäumen bewachsen. Die Steinmauer ist in östlichen Bereichen stellenweise ausgebrochen. Den Abschluss des Hammerteiches bildet die Hüftmauer, die noch heute gut erhalten ist. An die Hüftmauer schloss sich unmittelbar das Hammergebäude an. Archäologische Situation und Befunderwartung Seit Anfang des 17. Jahrhunderts ist die Existenz des Kremershammer belegt. Seit dieser Zeit bis zu seinem Abbruch im 20. Jahrhundert, fand ein stetiger Ausbau und eine Erneuerung der Anlagen statt. Mit diesen Aus- und Umbauten erfolgten auch umfangreiche Eingriffe in den Boden zur Fundamentierung der Gebäude und zur Anlage der Wasserkraftanlagen. Auch bei der Errichtung und Unterhaltung des Teichdammes war eine entsprechende Konstruktion erforderlich. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand und im Vergleich mit anderen, archäologisch untersuchten alten Industrieanlagen, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich umfangreiche Funde und Befunde des Kremershammer, seiner älteren Vorgängerbauten sowie die nachfolgenden Erweiterungen und baulichen Veränderungen in Teilen im Boden erhalten haben. In diesem Zusammenhang ist u. a. auf die archäologischen Untersuchungen des Eibachhammers bei Marienheide-Gimborn, Oberbergischer Kreis, hinzuweisen, bei denen wichtige Erkenntnisse zum Aufbau des Hammerwerkes, seiner Nutzung sowie zum Einsatz der Wasserkraft dokumentiert werden konnten. Die industriegeschichtliche Wüstung Kremershammer, mit seinem erhaltenen Obergraben, Hammerteich und Untergraben, enthält nach den bisherigen Erkenntnissen im Erdreich zahlreiche Bodenurkunden. Dabei handelt es sich um eine Fülle von wissenschaftlich auszuwertendem Material in Form von Hinterlassenschaften wie Mauerfundamenten, Schlackeresten und Bodenverfärbungen. Im Laufe ihres Bestehens lagerten sich in den Gräben und Teichen einzelne Schichten ab, die ein archäologisches Archiv der Entwicklung und Geschichte der Anlage darstellen. Archäologische Grabungen und archäometallurgische Untersuchungsmethoden bieten die Möglichkeit nachzuweisen, wann und unter welchen technischen Bedingungen hier die Bearbeitung von Eisenwaren stattfand. Außerdem können wertvolle Informationen zum Siedlungswesen und den sozialen Strukturen der Metall bearbeitenden Bevölkerung während der verschiedenen Zeitalter erforscht werden. Die erhaltenen Befunde stellen wichtige landesgeschichtliche Bodenurkunden dar, denn ihre Erforschung dient der Ergänzung und Präzisierung archivarlischer Urkunden und historischer Zeugnisse... Begründung der Denkmaleigenschaft Hammerwerke und Schleifkotten mit ihren im Boden vorhandenen Fundamenten älterer Vorgängerbauten sowie die erhaltenen Ober-, Untergräben und der Hammerteich stellen in ihrer Gesamtheit Bodendenkmäler dar, denn sie dokumentieren das Wirtschaften des Menschen, der zu Handels- und Gewinnzwecken über den unmittelbaren Bedarf hinaus Metall geschmolzen und verarbeitet hat. Die denkmalrechtliche Bedeutung der Hammerwerke und Schleifkotten für die Menschheitsgeschichte liegt zum einen darin, dass sie über Ziel und Umfang der Metallverarbeitung sowie über Wandel der angewandten Techniken zu informieren vermögen. Zum anderen bilden sie eine der Grundlagen, aus denen wir die Entwicklungen der Arbeits- und Produktionsverhältnisse erschließen können. Die erhaltenen Relikte des Obergrabens und des Hammerteiches sowie die wüstgefallenen Bereiche des Hammergebäudes und des Untergrabens des ehemaligen Kremershammers 1 sowie der umgebende und einschließende Boden, sind als Mehrheiten von Sachen, die in einem funktionellen Zusammenhang stehen, bedeutend für die Industriegeschichte im unteren Wuppertal und seiner Nebenflüsse sowie die Wirtschafts- und Sozialgeschichte von Wuppertal-Cronenberg und Umgebung. Sie erfüllen die Voraussetzungen nach § 2 DSchG NW zum Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler; an der Unterschutzstellung besteht ein öffentliches Interesse. Schutzbereich Zum Schutzbereich gehört der Hammerteich mit Damm, das wüstgefallene Hammerwerk und der erhaltene Untergraben bzw. Überlauf.