Wuppertal / Denkmalliste

Denkmalliste

Details

Hammerwüstung, Obergraben, Hammerteich, Kremershammer 2- Bodendenkmal
Adresse
Stadtbezirk
Denkmalnummer B029
Eintragungsdatum 27.03.2006
Schutzumfang
Klassifizierung Ortsfestes Bodendenkmal
Beschreibung
Darstellung der wesentlichen charakteristischen Markmale Direkt im Osten schließt an den Kremershammer 1 (BD W 028) ein zweiter Hammer an, der gleichnamige Kremershammer 2. Beide Hämmer liegen am heutigen Burgholzbach, der nördlich von Cronenberg kommend, westlich der Landstraße 74 in die Wupper mündet. Die gute Wasserführung und das starke Gefälle, von ca. 150 Höhenmetern auf einer Strecke von 3,0 km, haben dazu geführt, dass seit dem 17. Jahrhundert mindestens fünf Hammerwerke oder Schleifkotten die Wasserkraft dieses Baches genutzt haben. Direkt an den Hammerteich des Kremershammer 1 schließt der Kremershammer 2 an. Von dem kurzen Stück Untergraben, das als Obergraben nach wenigen Metern in den Hammerteich über geht, sind noch einige Mauerreste erhalten geblieben. Durch die Anlage eines Fischteiches im alten Hammerteich (BD W 028) wurde hier auch ein neuer Wasserzulauf gebaut. Nördlich des Baches lag in den Hang hinein gebaut das Hammergebäude. Erhalten geblieben sind einzelne Bruchsteinmauern, die aber keinen Rückschluss auf einzelne Gebäudebereiche zulassen. An der Ostseite hat das alte Wasserrad gelegen, auf das ein kurzer Graben das Wasser vom Mühlenteich führte. Das Wehr und ein Teil des Teichdammes sind zerstört, so dass der Burgholzbach heute durch den ehemaligen Hammerteich über eine Klippe zu Tal stürzt. Der Damm ist nach Osten zu auf ca. 50 m erhalten und besteht aus Bruchsteinen und Erdmaterial. Er ist heute durch die Vegetation überwuchert. Archäologische Situation und Befunderwartung Seit dem 17. Jahrhundert ist die Existenz des Kremershammer belegt. Seit dieser Zeit bis zu seinem Abbruch im 20. Jahrhundert, fand ein stetiger Ausbau und eine Erneuerung der Anlagen statt. Mit diesen Aus- und Umbauten erfolgten auch umfangreiche Eingriffe zur Fundamentierung der Gebäude und zur Ablage der Wasserkraftanlagen. Auch bei der Errichtung und Unterhaltung des Teichdammes war eine entsprechende Konstruktion erforderlich. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand und im Vergleich mit anderen, archäologisch untersuchten alten Industrieanlagen, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich umfangreiche Funde und Befunde des Kremershammer, seiner älteren Vorgängerbauten sowie die nachfolgenden Erweiterungen und baulichen Veränderungen in Teilen im Boden erhalten haben. In diesem Zusammenhang ist u. a. auf die archäologischen Untersuchungen des Einbachhammers bei Marienheide-Gimborn, Oberbergischer Kreis, hinzuweisen, bei denen wichtige Erkenntnisse zum Aufbau des Hammerwerkes, seiner Nutzung sowie zum Einsatz der Wasserkraft dokumentiert werden konnten. Die industriegeschichtliche Wüstung Kremershammer, mit seinem erhaltenen Obergraben, Hammerteich und Untergraben, enthält nach den bisherigen Erkenntnissen im Erdreich zahlreiche Bodenurkunden. Dabei handelt es sich um eine Fülle von wissenschaftlich auszuwertendem Material in Form von Hinterlassenschaften wie Mauerfundamenten, Schlackeresten und Bodenverfärbungen. Im Laufe ihres Bestehens lagerten sich in den Gräben und Teichen einzelne Schichten ab, die ein archäologisches Archiv der Entwicklung und Geschichte der Anlage darstellen. Archäologische Grabungen und archäometallurgische Untersuchungsmethoden bieten die Möglichkeit nachzuweisen, wann und unter welchen technischen Bedingungen hier die Bearbeitung von Eisenwaren stattfand. Außerdem können wertvolle Informationen zum Siedlungswesen und den sozialen Strukturen der Metall bearbeitenden Bevölkerung während der verschiedenen Zeitalter erforscht werden. Die erhaltenen Befunde stellen wichtige landesgeschichtliche Bodenurkunden dar, denn ihre Erforschung dient der Ergänzung und Präzisierung archivarlischer Urkunden und historischer Zeugnisse.... Begründung der Denkmaleigenschaft Hammerwerke und Schleifkotten mit ihren im Boden vorhandenen Fundamenten älterer Vorgängerbauten sowie die erhaltenen Ober-, Untergräben und der Hammerteich stellen in ihrer Gesamtheit Bodendenkmäler dar, denn sie dokumentieren das Wirtschaften des Menschen, der zu Handels- und Gewinnzwecken über den unmittelbaren Bedarf hinaus Metall geschmolzen und verarbeitet hat. Die denkmalrechtliche Bedeutung der Hammerwerke und Schleifkotten für die Menschheitsgeschichte liegt zum einen darin, dass sie über Ziel und Umfang der Metallverarbeitung sowie über Wandel der angewandten Techniken zu informieren vermögen. Zum anderen bilden sie eine der Grundlagen, aus denen wir die Entwicklungen der Arbeits- und Produktionsverhältnisse erschließen können. Die erhaltenen Relikte des Obergrabens und des Hammerteiches sowie die wüstgefallenen Bereiche des Hammergebäudes und des Untergrabens des ehemaligen Kremershammers 2 sowie der umgebende und einschließende Boden, sind als Mehrheiten von Sachen, die in einem funktionellen Zusammenhang stehen, bedeutend für die Industriegeschichte im unteren Wuppertal und seiner Nebenflüsse sowie die Wirtschafts- und Sozialgeschichte von Wuppertal-Cronenberg und Umgebung. Sie erfüllen die Voraussetzungen nach § 2 DSchG NW zum Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler; an der Unterschutzstellung besteht ein öffentliches Interesse. Schutzbereich Zum Schutzbereich gehört der Hammerteich mit Damm, das wüstgefallene Hammerwerk und der erhaltene Untergraben bzw. Überlauf.