Wuppertal / Denkmalliste

Denkmalliste

Details

Am Freudenberg - Gedenkstein im Freudenberger Wäldchen
Adresse Am Freudenberg ~
Stadtbezirk Elberfeld
Denkmalnummer 4239
Eintragungsdatum 18.11.2015
Schutzumfang gesamter Gedenkstein
Klassifizierung Denkmal
Beschreibung
Beschreibung In Höhe des Hauses "Am Freudenberg" 17 befindet sich im rückwärtig angrenzenden Waldareal der Friedenshöhe, auch Freudenberger Wäldchen oder Dianawäldchen genannt, etwa 100m oberhalb der Sportplätze am östlichen Rand einer lichtungsähnlichen Wegezusammenführung ein ca. 3 m langer, 1,5 m hoher Gedenkstein aus Sandstein, der auf der dem Betrachter zugeneigten Oberseite die Aufschrift trägt: "EHRENHAIN GESTIFTET VON DER ELBERFELDER JUGEND ZUR ERINNERUNG AN DIE TAUSENDJÄHRIGE ZUGEHÖRIGKEIT DER RHEINLANDE ZUM DEUTSCHEN REICH AM 23. MAI 1925" Eine weitere in den Stein getriebene Inschrift befindet sich auf der rechten (südlichen) Seite des Findlings. Es handelt sich um den Treueschwur aus Friedrich Schillers "Wilhelm Tell": "WIR WOLLEN SEIN EIN EINZIG VOLK VON BRÜDERN IN KEINER NOT UNS TRENNEN UND GEFAHR" Der rd. 1,8 Hektar große Ehrenhain (selbst nicht Bestandteil dieser Eintragung) wurde aus Spenden der Elberfelder Jugend im Anschluss an den erweiterten Spiel- und Sportplatz am Freudenberg angelegt. Die bei den Schulkindern für dieses Vorhaben durchgeführte Spendensammlung hatte den Betrag von 2.732,12 Mark ergeben. 1000 Eichen, 1000 Buchen und 1000 Tannen sollten die Erinnerung an den Festtag am 23. Mai 1925 wach halten. Begründung Im Vorwort der ‚Festschrift zur Tausendjahrfeier des Bergischen Landes in Elberfeld',(S.3), postuliert Oberbürgermeister Dr. Max Kirschbaum mit angemessenem Pathos: "Die wechselvolle Geschichte, die hinter uns liegt, hat in Aufstieg, mehr noch in Not und Bedrängnis uns fest zusammengeschmiedet mit unseren Stammesbrüdern. Daß wir nicht gesonnen sind, uns von ihnen losreißen zu lassen, das haben aufs neue die letzten Jahre bewiesen, wo die Brüder am Rhein trotz schwerster Bedrückung ihre Treue dem Vaterland gehalten haben. Der Erinnerung an Vergangenes und einem Gelöbnis für die Zukunft gelten unsere Feiern. Sie sollen zeigen, dass unser Schicksal sich nicht trennen läßt von dem der übrigen Stämme". Den zeitgenössischen Hintergrund dieser wie weiterer landauf und landab stattfindender Jahrtausendfeiern bildete der Umstand, dass seit dem Ende des 1. Weltkrieges weite Gebiete rechts und links des Rheines unter der Besatzung englischer, belgischer und französischer Truppen standen. Dies war auch noch im Jahr der Errichtung der Gedenkstätte der Fall, in dem die Zuständigkeit der Französischen Besatzungsmacht noch bis Vohwinkel reichte. Dr. Kirschbaums Worte beschwören das Vaterland, die Stammesbrüder am Rhein in ihrer Not nicht zu verlassen. Die sprichwörtliche Eidgenossentreue leitet der letzte Elberfelder Oberbürgermeister aus der damals dominierenden Auffassung der Geschichtsforschung ab, dass König Heinrich I. (876-936) aus dem Adelsgeschlecht der Liudolfinger (heimatkundlich gern als ‚Heinrich der Vogler' bzw. der ,Finkler' vorgestellt) als erster "deutscher" König in einem "ersten Deutschen Reich" anzusehen sei, da er im Jahre 925 mit der Eroberung Lothringens den Zusammenschluss der fünf deutschen Stämme der Sachsen, Franken, Schwaben, Bayern und Lothringer und damit eben auch der Gebiete rechts und links des Rheins zum "Regnum teutonicum" vollendet habe Erst in der modernen Geschichtsforschung setzte sich die Erkenntnis durch, dass das Deutsche Reich weniger durch einen Akt (wie etwa durch den der Eroberung Lothringens i.J. 925) geschaffen wurde, sondern in einem lange währenden Prozess, in dem allerdings Heinrich I. auf Grund seiner geschickten Bündnispolitik eine wesentliche Rolle beizumessen ist. Gleichwohl überliefern die Gedenkstätte und die erhaltenen zeitgenössischen Quellen zu ihrer Entstehung einen tiefen Einblick in das politische, territoriale und geschichtliche Bewusstsein weiter Bevölkerungskreise der damals (bis 1929) noch selbständigen Stadt Elberfeld. Der tonnenschwere Gedenkstein manifestierte gewissermaßen sowohl ein nationales wie regionales politisches Programm und Selbstverständnis, als auch eine bedeutende Phase der Stadt- und Schulgeschichte Elberfelds. Der Gedenkstein am Freudenberg ist ein Denkmal im Sinne d. § 2 Abs. 1 DSchG NW. Aus den o.g. Gründen besteht ein öffentliches Interesse an der Erhaltung und weiteren Nutzung der Gedenkstätte. Die Unterschutzstellung erstreckt sich auf den Gedenkstein selbst und die vorgelagerte Platzsituation Quellen und Literatur Stadtarchiv Wuppertal (StAW, E V 102, Verwaltungsbericht Elberfeld für 1926 StAW, C II 169 b, Besprechungsberichte von den Vorbereitungen zur Tausendjahrfeier, hier: 28. Juli 1925 Generalanzeiger, 25.05.1925 Westdeutsche Illustrierte Zeitung v. 16.05.1925, Autor: Wilhelm Schäfer Meyer-Kahrweg, Ruth: Denkmäler, Brunnen und Plastiken in Wuppertal, Wuppertal 1991, S.232/233