Wuppertal / Denkmalliste

Denkmalliste

Details

Mühlenweg 28, Große Flurstr. 51 - Wohnhochhaus Appartementhaus Vorwerk
Adresse Mühlenweg 28
Stadtbezirk Barmen
Denkmalnummer 3841
Eintragungsdatum 27.02.2002
Schutzumfang gesamtes Gebäude
Klassifizierung Denkmal
Beschreibung
Das o. g. Objekt erfüllt die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen zur Begründung des Denkmalwertes. Das Wohnhochhaus mit 69 Eigentumswohnungen ist 1953/54 auf einem Grundstück der Firma Vorwerk u. Co. nach Entwürfen des Hamburger Architekten Bernhard Hermkes errichtet worden. Es liegt dem Vorwerk-Firmengebäude "Am Mühlenweg" gegenüber, das ebenfalls nach Plänen von Prof. Hermkes entstand. Bauherr des Wohnhochhauses war die Barmer Baugesellschaft für Arbeiterwohnungen AG, deren Wohnungsbauten speziell für Arbeiter von Unternehmen bestimmt waren, die der Gesellschaft nahe standen. Der Kontakt zum Hamburger Architekten Prof. Bernhard Hermkes war durch das Vorstandsmitglied Dr. Erich Mittelsten Scheid, Teilhaber der Firma Vorwerk, zu Stande gekommen, der in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratvorsitzender der Barmer Baugesellschaft für Arbeiterwohnungen AG auch die Verbindung zum Bauherrn herstellte. Das 12-geschossige, über rechteckigem Grundriss errichtete Gebäude schließt ab mit einem für die 1950er Jahre typischen Attikageschoss und weit vorspringendem Flachdach. Die Wandflächen des Baukörpers werden durch regelmäßige Fensterraster von 9 bzw. 3 und 4 Achsen sowie Klinker-Wandstreifen strukturiert. Der Eingang ist als Rechtecknische, die das Achsmaß der Fenstergruppe aufnimmt, ausgebildet und zentral angeordnet. Die Wohnungsgröße differiert zwischen dem Einpersonen-Appartement von 24 qm und der Drei-Zimmer-Wohnung von 60,5 qm. Die Ausstattung des Gebäudes mit Zentralheizung, eingerichteten Bädern und Küchen, Warmwasser, Müllschütte, Zentralantenne und Telefonanlage, bot den Wohnungseigentümern zur Bauzeit einen sehr hohen Wohnkomfort. Die Gesamtbausumme von 1,3 Mio DM wurde über Landesmittel, Zuschüsse von Vorwerk sowie eine unverzinsliche Eigenleistung durch die Kaufanwärter von je 1.000,-- DM pro Zimmer erbracht. Das o. g. Wohnhochhaus ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und die Stadt Wuppertal, da es eine bestimmte historische Entwicklung der Nachkriegsarchitektur dokumentiert und ein wichtiges Zeugnis des Wohnungsbaus der 1950er Jahre darstellt. Für die Erhaltung und Nutzung des o. g. Objektes liegen wissenschaftliche, insbesondere architekturhistorische, ortsgeschichtliche und städtebauliche Gründe vor. Das Wohnhochhaus von Bernhard Hermkes, das zu einer Zeit entstand, als noch Notwohnungen und Entbunkerungsprogramme das Baugeschehen prägten, dokumentiert die ganze Bandbreite der Wohnbautätigkeit in der Nachkriegszeit. Es ist eines der ersten Wuppertaler Hochhäuser der Nachkriegszeit, zugleich das erste Haus mit Eigentumswohnungen. Es stellt ein anschauliches, nahezu unverändert erhaltenes Beispiel für den zeittypischen Wohnungsbau der 1950er Jahre dar und ist ein authentisches Zeugnis für das Werk eines namhaften Architekten. Bernhard Hermkes, 1903 in Simmern/Hunsrück geboren, fand nach seinem Studium in München und Stuttgart Aufnahme in der jungen Mannschaft des Frankfurter Stadtbaurates Ernst May. Während des Nationssozialismus, als allein die Zugehörigkeit zum Kreis um Ernst May einen Architekten als "Kulturbolschewisten" auszeichnete, fand Hermkes im Industriebau ein neues Betätigungsfeld. Den Höhepunkt seiner Laufbahn in den Nachkriegsjahren bildete die Mitarbeit am Projekt der Grindelberghochhäuser in Hamburg, die zwischen 1945 und 1956 als erste deutsche Wohnhochhausanlage errichtet, in Fachkreisen mit höchstem Lob bedacht und förmlich zum Symbol des Wiederaufbaus stilisiert wurden. Die Erfahrungen, die Hermkes in Hamburg bei der Errichtung der Grindelberghochhäuser gesammelt hatte, sind konzeptionell in die Planungen des Wohnhochhauses in Barmen eingeflossen, das ursprünglich von Nachbarhochhäusern flankiert werden sollte. Sowohl durch die funktionelle Gestalt als Hochhaus, als auch durch die typischen gestalterischen Ausdrucksformen der 50er Jahre Architektur ist das o. g. Objekt ein unverzichtbarer Bestandteil des Barmer Stadtbildes und stellt ein städtebaulich prägendes Element dar. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es sich bei o. g. Objekt um ein Baudenkmal im Sinne des § 2 DSchG NRW handelt. Die Unterschutzstellung erstreckt sich auf das gesamte Gebäude.