Wuppertal / Denkmalliste

Denkmalliste

Details

Kleestraße 49
Adresse Kleestr. 49
Stadtbezirk Heckinghausen
Denkmalnummer 3013
Eintragungsdatum 16.07.1993
Schutzumfang gesamtes Gebäude
Klassifizierung Denkmal
Beschreibung
Das Gebäude Kleestraße 49 ist ein dreigeschossiges Wohnhaus mit ausgebautem Mansarddach. Das Gebäude besitzt eine verputzte, gegliederte Fassade und wurde in Massivbauweise im Jahre 1906 errichtet. Das Erdgeschoss weist heute vier Fenster- und Türöffnungen auf, ursprünglich war hier ein Ladenlokal vorhanden. Die Obergeschosse sind völlig symmetrisch in fünf Achsen untergliedert. ... Den oberen Abschluss des Erdgeschosses bildet ein Gurtgesims, welches das Erdgeschoss optisch von den Obergeschossen trennt. Damit wird das Erdgeschoss als Sockel der Fassade ausgewiesen. In den Obergeschossen ist die Fassade in drei Bereiche unterteilt. In den beiden äußeren Bereichen sind jeweils zwei Fensterachsen eng zusammengerückt, der Mittelabschnitt wird von einer einzelnen, relativ breit angelegten Fensterachse dominiert. ... Den oberen Abschluss der Fassade bildet ein glatter Gesimskasten, darüber befinden sich im Mansardbereich drei Fenster, die jeweils einem der drei Fassadenabschnitte zugeordnet sind. Das Gebäude gehört zu einem weitgehend erhaltenen, historischen Straßenzug in Heckinghausen, der in kurzer Zeit am Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstand. Die Anlage geschlossener Zeilen mit mehrgeschossigen Mietwohnhäusern ist ein typisches Element der Stadtbaukunst im ausgehenden 19. Jahrhundert, welches erst nach dem Ersten Weltkrieg vollständig aufgegeben wurde. Der Straßenzug verkörpert in seiner Gesamtheit das damals noch weit verbreitete städtebauliche Gedankengut und ist als Zeugnis dieser Entwicklungsstufe des Städtebaus anzusehen. Die Gestaltung des Gebäudes selbst vereint Elemente gründerzeitlicher Gestaltung mit neuen, schon dem Jugendstil zugehörigen Zierelementen. Die axiale Gliederung und die Sockelbildung beim Fassadenaufbau gehören dabei zu den gründerzeitlichen Gestaltungselementen. Diese Kombination von gründerzeitlichen Elementen, die in abgewandelter Form auftreten, mit Jugendstilornamentik ist jedoch typisch für die Früh- und Hochphase dieses Stils, so dass das Gebäude auch als ein Zeugnis für die Entwicklung der Baukunst in dieser Zeit anzusehen ist. Erhaltung und Nutzung liegen deshalb gemäß § 2 (1) DSchG aus städtebaulichen, wissenschaftlichen und stadthistorischen Gründen im öffentlichen Interesse. Die Unterschutzstellung erstreckt sich auf das gesamte Gebäude. (Mo)