Wuppertal / Denkmalliste

Denkmalliste

Details

Kleestraße 51
Adresse Kleestr. 51
Stadtbezirk Heckinghausen
Denkmalnummer 3014
Eintragungsdatum 16.07.1993
Schutzumfang gesamtes Gebäude
Klassifizierung Denkmal
Beschreibung
Das Gebäude Kleestraße 51 ist ein dreigeschossiges Wohnhaus mit ausgebautem Mansarddach. Das Gebäude besitzt eine verputzte, gegliederte Fassade und wurde in Massivbauweise im Jahre 1902 erbaut. Die straßenseitige Fassade ist im Erdgeschoss fünfachsig, in den Obergeschossen sechsachsig angelegt, wobei die jeweils äußeren Achsen als Risalite leicht vorspringen. Die Risalite werden in den Obergeschossen durch lisenenartige, verzierte Wandvorlagen eingefasst. Im Erdgeschoss weist die Fassade einen Quaderputz auf, die Obergeschosse sind glatt verputzt. Im Erdgeschoss befindet sich die Hauseingangstür auf der Mittelachse der Fassade, zu beiden Seiten sind jeweils zwei Fenster angeordnet. ... Den oberen Abschluss des Erdgeschosses bildet ein durchlaufendes Stockwerkgesims, welches sich im Bereich der Risalite verkröpft. Es trennt das Erdgeschoss optisch von den Obergeschossen und weist es damit als Sockel der Fassade aus. Diese Sockelbildung ist ein typisches Architekturmotiv der Gründerzeit, welches im Jugendstil weiterhin verwendet wird, allerdings ab 1905 nur noch selten auftritt. ... Das Gebäude gehört zu einem weitgehend erhaltenen, historischen Straßenzug in Heckinghausen, der in kurzer Zeit am Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstand. Die Anlage geschlossener Zeilen mit mehrgeschossigen Mietwohnhäusern ist ein typisches Element der Stadtbaukunst im ausgehenden 19. Jahrhundert, welches erst nach dem Ersten Weltkrieg vollständig aufgegeben wurde. Der Straßenzug verkörpert in seiner Gesamtheit das damals noch weit verbreitete städtebauliche Gedankengut und ist als Zeugnis dieser Entwicklungsstufe des Städtebaus anzusehen. Die Gestaltung des Gebäudes zeigt ausschließlich Züge des Jugendstils, die teilweise aus der Gründerzeit übernommen wurden. Die relativ strenge axiale Gliederung und die Sockelbildung beim Fassadenaufbau gehören dabei zu den eigentlich gründerzeitlichen Gestaltungselementen. Die ausschließliche Verwendung von typischen Jugendstilornamenten stellt jedoch in dieser Frühphase des Stils eine Seltenheit dar, so dass das Gebäude auch als ein wichtiges Zeugnis für die Entwicklung der Baukunst in dieser Zeit anzusehen ist. Erhaltung und Nutzung liegen deshalb gemäß § 2 (1) DSchG aus städtebaulichen, wissenschaftlichen und stadthistorischen Gründen im öffentlichen Interesse. Die Unterschutzstellung erstreckt sich auf das gesamte Gebäude. (Mo)