Wuppertal / Denkmalliste

Denkmalliste

Details

Kothener Straße 5
Adresse Kothener Str. 5
Stadtbezirk Barmen
Denkmalnummer 1379
Eintragungsdatum 08.06.1988
Schutzumfang Das Fabrikgebäude mit dem ehem. Kesselhaus und dem ehem. Pferdestall, der eingeschossige Verbindungsbau zwischen Wohnhaus Kothener Str. 1 und dem Fabrikgebäude Kothener Str. 5, sowie die historische Grundstückseinfriedung aus Backsteinmauerwerk
Klassifizierung Denkmal
Beschreibung
Das Objekt Kothener Straße 5 hatte ursprünglich die Haus-Nr. 1 (Kothener Straße 1) und wurde 1988 mit dem Wohnhaus Kothener Str. 1 zusammen als Denkmal eingetragen. Das Gebäude Kothener Straße 1 ist das dreigeschossige, fünfachsige, um die Mitte des 19. Jahrhunderts erbaute Wohnhaus mit gegliederter Putzfassade in klassizistischen Stilformen, mit hohem Sockelgeschoss und Kellerschlupftür, mittigem Hauseingang an der Giebelseite über Außenstufen mit Treppenhandläufen, verputzten Tür- und Fenstergewänden, mit aufgeputzten Gebäude-Eckpfeilern, umlaufendem Traufgesims, Dachgauben und Satteldach. Zu dem Gebäude gehört auch das aus Backsteinen 1908 erbaute und gefugte, zweigeschossige Fabrikgebäude der ehemaligen Färberei F. W. Jürges an der Kothener Straße mit zweigeschossiger, dreiachsiger, segmentbogig gegliederter Giebelfassade mit flachbogig geschwungenem Ortgang, zurückgesetzten Blindfenstern und verputzten Brüstungs- und Giebelflächen über den Segmentbögen, mit seitlich begrenzenden Eckpfeilern, Segmentbogenfenstern an den Traufseiten und Satteldach. - Hierzu gehört der eingeschossige Verbindungsbau zwischen Wohnhaus und Fabrikgebäude, ebenfalls in gefugtem Backstein mit Segmentbogenfenstern, verputzten Fensterbrüstungen und begehbarem Flachdach. - Ferner gehören hierzu das eingeschossige, ehemalige Kesselhaus mit separatem, ehemaligem Pferdestall in derselben Bauart südlich des Fabrikgebäudes mit Pultdächern. Bestandteil des Gebäudes ist ebenso die Grundstückseinfriedung an den Innenhöfen aus gegliedertem und gefugtem Backsteinmauerwerk mit abgesetztem Sockel und Pfeilern aus dem Jahre 1908. Das Wohnhaus ist unverzichtbarer Bestandteil der historischen Bebauung im Bereich der Friedrich-Engels-Allee. Wohnhaus und Fabrikgebäude sind gleichzeitig Zeugnis für die Geschichte der Arbeits- und Produktionsverhältnisse in Barmen. Erhaltung und Nutzung liegen daher gemäß § 2(1) DSchG aus städtebaulichen, wissenschaftlichen und stadthistorischen Gründen im öffentlichen Interesse.