Wuppertal / Denkmalliste

Denkmalliste

Details

Langerfelder Straße 129, Parksiedlung 2
Adresse Langerfelder Str. 129
Stadtbezirk
Denkmalnummer 604
Eintragungsdatum 02.10.1985
Schutzumfang gesamtes Gebäude
Klassifizierung Denkmal
Beschreibung
Bei dem Objekt Langerfelder Straße 129 handelt es sich um die historischen Fassaden der folgenden drei Fabrikgebäude 1, 3 und 5, die um die Jahrhundertwende errichtet wurden. Gebäude 1 ist ein dreigeschossiges, 1896 erbautes Fabrikgebäude mit gegliederter Klinkerfassade (gelb), Mittel- und Seitenrisaliten, segmentbogigen Fensterstürzen, zum Teil durchlaufenden Brüstungs- und Traufgesimsen mit Konsolenfries, Doppeldurchfahrt unter Korbbögen mit Mittelpfeiler und mittigem, abgestuftem Ziergiebel im Mittelrisalit. Gebäude 3 schließt rechtwinklig an das Gebäude 1 an, ist eine dreigeschossige Fabrikhalle, in der im letzten Krieg Uniformen hergestellt wurden. Die Straßenseite des Gebäudes besteht aus gegliederter Putzfassade, Mittelrisalit, aufgeputzten Fenstergewänden mit Segmentbogenstürzen und Schlussstein im zweiten und dritten Geschoss und durchlaufenden Brüstungs- und Traufgesimsen. Die Hofseite besteht aus gegliederter Klinkerfassade mit segmentbogigen Fensterstürzen und Mittelrisalit. An beiden Fassaden sind die schmiedeeisernen Splintköpfe der Zuganker sichtbar. Im Anschluss an dieses Gebäude steht das Gebäude 5, zweigeschossig mit gegliederter Klinkerfassade, Fenstern, straßenseitig mit zwei Treppentürmchen, in die gusseiserne Wendeltreppen eingebaut sind. Die oberirdische Verbindung von Gebäude 5 zu Gebäude 6 schafft eine überdachte Verbindungsbrücke mit Klinkerfassade, Fenstern, mittigem, flachbogigem Ziergiebel mit darunter befindlichem Putzdekor und der Jahreszahl 1921. Die genannten Fabrikgebäude sind ein Beispiel von besonderer architektonischer und künstlerischer Qualität und wichtiger Bestandteil der historischen Bebauung am Rande des alten Ortskerns von Langerfeld. Sie sind somit ein Zeugnis für die Arbeits- und Produktionsverhältnisse des Ortes. Erhaltung und Nutzung liegen daher gemäß § 2 (1) DSchG aus städtebaulichen, wissenschaftlichen und stadthistorischen Gründen im öffentlichen Interesse. Die Unterschutzstellung erstreckt sich auf die ... Fassaden der Gebäude 1, 3 und 5 einschließlich der ursprünglichen Gebäudekonstruktionen, wie Preußische Kappendecken auf Unterzügen und Stützen aus Stahl, die mit den Fassaden konstruktiv verbunden sind. (Remus)