Wuppertal / Denkmalliste

Denkmalliste

Details

Scheibengasbehälter Mohrenstraße
Adresse Mohrenstr. 3
Stadtbezirk Heckinghausen
Denkmalnummer 4087
Eintragungsdatum 24.08.1998
Schutzumfang gesamtes Objekt
Klassifizierung Denkmal
Beschreibung
Der von der M.A.N., Werk Gustavsburg, 1950 bis 1952 errichtete Scheibengasbehälter stellt sich als ein polygonales Zwanzigeck dar, dessen einzelne Seitenlängen jeweils 5,9 m betragen. An den senkrechten Mantelpfosten befestigt man bei dieser Bauweise mit vertikaler Nietung und horizontaler Schweißung verbundene Bördelbleche. Das Fundament ist ringförmig, ein geschweißter Stahlblechboden bildet den unteren Abschluss des Behälters. Drei Umgänge gliedern die Vertikalerstreckung des fast 62 m hohen Baues. Der Aufzugschacht sowie die im Zickzack geführte, vier Wandfelder vom Aufzug entfernte Außentreppe bilden zusätzliche vertikale Belebungen der trommelförmigen Großanlage. Im Westen sitzt der Füllstandsanzeiger, der elf Bördelbleche überspannt. Oberhalb des dritten Umganges befindet sich in jedem Feld ein schlitzförmiges Mantelfenster. Das leicht geböschte Blechdach über zwanzig Radialbindern krönt der kreisförmige Entlüfter, der dem Bau die Gesamthöhe von 66,65 m verleiht. Aus dem stählernen Raumfachwerk des Deckenaufbaues senkt sich im Mittelpunkt die Scherentreppe auf die Scheibe herab, deren oberste Hubhöhe 54,6 m beträgt. Der ursprünglich blaugraue Außenanstrich wurde 1985 zugunsten einer grünlich-gelblichen Tönung verändert, die heute fast wieder einer homogeneren Tönung gewichen ist. Der Bau ist in sehr gutem Erhaltungszustand. Die bauartbedingte ständige Öldichtung der Innenflächen hat jede Korrosion verhindert, die Außenhaut ist in bester Verfassung, ebenso Dach- und Lüfterflächen. Bei dem 1950 bis 1952 errichteten, 60.000 m³ fassenden Scheibengasbehälter an der Heckinghauser Mohrenstraße handelt es sich um ein Denkmal im Sinne des § 1 Abs. 2 DSchG NW. An seiner Erhaltung und Nutzung besteht öffentliches Interesse, da der Bau bedeutend ist für die Städte und Siedlungen und die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse. Für die Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche und städtebauliche Gründe vor. Der Gaskessel bildet ein wahrzeichenartiges Denkmal des Wuppertaler Stadtbezirkes Heckinghausen als weithin sichtbares Technikbauwerk von funktional klarer Gestalt. In der Entwicklung der Niederdruck-Gasspeichertechnik stellt er den Endpunkt einer Entwicklung dar mit seiner exakt dem M.A.N. - Schema entsprechenden Bauweise und markiert so den Stand der Technik bei einem Typenbau des Versorgungssektors vor dem Verschwinden dieses Bautyps mit der Entwicklung der Erdgasversorgung seit den 1960er Jahren. Die Zahl der erhaltenen Beispiele in der Bundesrepublik und darüber hinaus ist äußerst gering und wird ständig weiter vermindert (vgl. den Abbruch des Düsseldorf-Flingerner-Behälters von 100.000 m³ im Jahre 1993). Zusammen mit an anderer Stelle unter Schutz stehenden Bauten (Teleskopbehälter in Stuttgart von 1906/07, früher Scheibenbehälter Hibernia in Herne von 1925) vermag der Heckinghauser Turm die technische Entwicklung der zentralen Gasversorgung sichtbar zu halten, deren Frühzeit in zahlreichen erhaltenen, ummantelten Bauten (Wien, Berlin, Leipzig, Hannover) besser dokumentiert ist. Wie in Berlin-Schöneberg, gibt das Wuppertaler Bauwerk einem ganzen Stadtteil die identifikatorische Prägung. Der Verlust an Wiedererkennbarkeit wird aber in der Regel erst nach Beseitigung allen Beteiligten schmerzhaft bewusst, wie dies z.B. nach Sprengung des Krefelder Wasserturms an der Gladbacher Straße 1975 der Fall war, dessen Stadttorfunktion erst nach Beseitigung des Turmes erkannt wurde. Auf der anderen Seite zeigen Projekte, wie die im Auftrag der Berliner GASAG von Henrich, Petschnigg und Partnern, Düsseldorf, erarbeitete Bürohochhausplanung für den Schöneberger Teleskopbehälter, dass hier identitätswahrende Neunutzungen durchaus möglich sind. Auch für den Wuppertaler Behälter liegen Planungen zu einer Wohnnutzung vor, die es erlauben, den Gasbehälter als städtebaulichen Bezugspunkt zu erhalten. Sowohl aus örtlichen wie auch aus übergeordneten Gesichtspunkten ist dem Überleben des Heckinghauser Wahrzeichens als Denkmal der Technik- und Stadtgeschichte hoher Stellenwert einzuräumen. Die Kriterien des Denkmalschutzgesetzes NW sind eindeutig angesprochen. Die städtebaulichen Gründe - hier stadtbildprägende Funktion und identifikatorische Markierung des Wuppertaler Ostens - wie auch die wissenschaftlichen Gründe - Beleg einer technikhistorischen Entwicklung eines Typenbauwerkes der Versorgungstechnik mit immer größerem Seltenheitswert - liegen klar auf der Hand. Die Unterschutzstellung erstreckt sich auf das gesamte Objekt. (ch)