Wuppertal / Denkmalliste

Denkmalliste

Details

Obergrünewalder Straße 13
Adresse Obergrünewalder Str. 13
Stadtbezirk Elberfeld
Denkmalnummer 2293
Eintragungsdatum 30.06.1992
Schutzumfang gesamtes Gebäude
Klassifizierung Denkmal
Beschreibung
Das Objekt Obergrünewalder Straße 13 ist der nördliche Teil eines dreigeschossigen Wohn- und Geschäftshauses. Das Gebäude wurde in Fachwerkbauweise auf einem Steinsockel erstellt, die Fassade verschiefert. Das gesamte Gebäude weist zehn Fensterachsen auf, im Erdgeschoss befindet sich auf der Mittelachse eine Hofdurchfahrt mit rundbogiger Öffnung. Zu beiden Seiten der Durchfahrt sind jeweils vier Fenster- bzw. Türöffnungen angeordnet. Anhand historischer Karten und anhand der Formgebung einzelner baulicher Details ist eine Erbauungszeit des Gebäudes zwischen 1850 und 1870 anzunehmen. ... Den oberen gestalterischen Abschluss der Fassade bildet ein stark vorkragender Gesimskasten, der auf flachen Konsolen ruht. Darüber erhebt sich das Satteldach, das keine Aufbauten besitzt. Das Gebäude wurde in der für diese Region typischen Fachwerkbauweise erstellt. Es führt die Bautradition des 18. Jahrhunderts damit fort und überträgt diese Bauweise auf den damals gerade entwickelten Typus des innerstädtischen Mehrfamilienhauses. Das Gebäude gehört zu einem fast vollständig erhaltenen, historischen Straßenzug am Rande der Elberfelder Nordstadt. Diese Straßenzüge entstanden im Zuge der Stadterweiterung Elberfelds in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Dabei entstanden, zuerst in Fachwerkbauweise, später in Massivbauweise, mehrstöckige Mietwohnhäuser, welche die stark anwachsende Bevölkerung der aufstrebenden Industriestadt Elberfeld aufnahmen. Die Geschlossenheit des Straßenzuges in der Obergrünewalder Straße gibt einen guten Eindruck des damals vorherrschenden städtebaulichen Gedankengutes. Da es in Wuppertal keine weiteren, so frühen Beispiele für die Stadterweiterung im 19. Jahrhundert in solcher Geschlossenheit gibt, sind die Gebäude in dieser Straße von besonderer Bedeutung. Erhaltung und Nutzung liegen deshalb gemäß § 2 (1) DSchG aus städtebaulichen, wissenschaftlichen und stadthistorischen Gründen im öffentlichen Interesse. Die Unterschutzstellung erstreckt sich auf das gesamte Gebäude. (Mo)