Wuppertal / Denkmalliste

Denkmalliste

Details

Platzhoffstraße 7
Adresse Platzhoffstr. 7
Stadtbezirk Elberfeld-West
Denkmalnummer 2737
Eintragungsdatum 03.02.1993
Schutzumfang gesamtes Gebäude
Klassifizierung Denkmal
Beschreibung
Das Objekt Platzhoffstraße 7 ist ein dreigeschossiges Wohnhaus mit ausgebautem Satteldach. Das Gebäude besitzt verputzte, gegliederte Fassaden und wurde in Massivbauweise zwischen 1860 und 1870 errichtet. Die straßenseitige Fassade ist vierachsig angelegt, wobei die beiden mittleren Achsen als Risalit ausgebildet sind und leicht vorspringen. Die Hauseingangstür befindet sich in der äußeren rechten Achse. Im Erdgeschoss, das einen Quaderputz aufweist, besitzen die Fenster- und Türöffnungen schlichte Einfassungen, die nur aus einer profilierten Stuckleiste bestehen. Den oberen Abschluss des Erdgeschosses bildet ein durchlaufendes Gutgesims. In den Obergeschossen ist die Fassade glatt verputzt. Im ersten Obergeschoss befindet sich im Bereich des Risalits ein eingeschossiger, rechteckiger Erker mit überdeckender Terrasse. ... Im Dachbereich befinden sich insgesamt drei Gauben, die sich in ihrer Position an den Fassadenachsen orientieren. ... Die insgesamt klare architektonische Gliederung und der weitgehende Verzicht auf Bauornamente weisen dem Gebäude seinen Platz in der Endphase des Klassizismus zu. Diese Beschränkung ist als zeittypisch anzusehen. Das Gebäude gehört zu einem fast vollständig erhaltenen Straßenzug im Briller Viertel, welches im Zuge der westlichen Stadterweiterung Elberfelds nach 1860 bebaut wurde. Der bis heute weitgehend gewahrte Charakter als großbürgerliches Villenviertel und seine parkartige Struktur machen die Bebauung, die den Aufstieg Elberfelds zu einer bedeutenden Industriestadt dokumentiert, als Ganzes zu einem wichtigen Zeugnis für die Geschichte der Stadt Elberfeld. Zusammen mit der Nachbarbebauung dokumentiert das Gebäude die damalige städtebauliche Entwicklung. Die heute noch weitgehend erhaltene Struktur des Viertels besitzt hohen städtebaulichen Wert. Erhaltung und Nutzung liegen deshalb gemäß § 2 (1) DSchG aus städtebaulichen, wissenschaftlichen und stadthistorischen Gründen im öffentlichen Interesse. Die Unterschutzstellung erstreckt sich auf das gesamte Gebäude. (Mo)