| Adresse | Schleswiger Str. 29 |
| Stadtbezirk | Elberfeld |
| Denkmalnummer | 3775 |
| Eintragungsdatum | 03.11.1995 |
| Schutzumfang | gesamtes Gebäude |
| Klassifizierung | Denkmal |
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Beschreibung Das Objekt Schleswiger Straße 29 ist ein viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit Mezzanin. Das Gebäude besitzt eine mit flachem Bänderputz versehene und durch Bandvorlagen gegliederte Fassade und wurde 1904 errichtet. Es steht in naher gestalterischer Verwandtschaft zum Nachbargebäude Schleswiger Straße 27. Die straßenseitige Fassade ist drei Achsen breit. Die Fenster der mittleren Achse sind etwas breiter als die Fenster der beiden äußeren Achsen. Über einem schmalen, glatt verputzten Sockel erhebt sich das Erdgeschoss. Im Bereich der linken Achse befindet sich eine Hofdurchfahrt mit Stuckbändern an der Decke. In der Hofdurchfahrt liegt auch der Eingangsbereich zum Wohnhaus. Im Bereich der mittleren Achse befindet sich ein Ladenlokal mit Eingangsbereich links und Schaufenster rechts. Das Erdgeschoss schließt nach obenhin mit einem durchgehenden Gurtgesims ab. Die Fensterachsen der Obergeschosse sind mit Stilelementen der Neugotik verziert und besitzen in allen Geschossen durchgehende Sohlbänke bzw. Bandvorlagen. Das Gebäude ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines fast vollständig erhaltenen Straßenzuges am westlichen Rand des Ostersbaums und steht in großer gestalterischer Nähe zu dem Gebäude Schleswiger Straße 27, setzt sich durch den Versprung in der Geschosshöhe aber davon ab. Der Ostersbaum diente als Erweiterungsfläche für den Wohnungsbau der selbständigen Stadt Elberfeld in der Zeit der Industrialisierung und dem damit einhergehenden Bevölkerungszuwachs. Der Straßenzug Schleswiger Straße - Kieler Straße wurde im Jahr 1886 angelegt, um den Bereich der Uellendahler Straße mit dem Exerzierplatz zu verbinden. Bebaut wurde dieser Straßenzug erst zwischen 1895 und 1906. Mit den Bauten an der gegenüberliegenden Straßenseite der Schleswiger Straße wurde noch später begonnen. In seiner Gestaltung ist das Gebäude typisch für die Zeit um kurz nach 1900 als der Historismus auf die Stilelemente der Gotik zurückgriff. Es ist somit ein gutes Zeugnis für den Gestaltungswillen der Bauzeit. Erhaltung und Nutzung liegen daher gemäß § 2 (1) DSchG aus städtebaulichen, wissenschaftlichen und stadthistorischen Gründen im öffentlichen Interesse. Die Unterschutzstellung erstreckt sich auf das gesamte Gebäude. (Neb) |