| Adresse | Schleswiger Str. 52 |
| Stadtbezirk | Elberfeld |
| Denkmalnummer | 3807 |
| Eintragungsdatum | 28.11.1995 |
| Schutzumfang | gesamtes Gebäude |
| Klassifizierung | Denkmal |
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Beschreibung Bei dem Objekt Schleswiger Straße 52 handelt es sich um ein viergeschossiges Wohn- und ehemaliges Geschäftshaus mit ausgebautem Satteldach. Das Gebäude besitzt eine teilweise verputzte und teilweise verklinkerte, vierachsige Fassade und wurde cirka 1896 errichtet. Die rechte äußere Achse ist breiter, als Risalit leicht vorgezogen und verputzt. Das Erdgeschoss weist sich durch Bänderputz als Sockelzone für das gesamte Gebäude aus. Die Fenster- und Türöffnungen besitzen profilierte Rahmen, die in der oberen Mitte durch Schlusssteinmotive mit Löwenköpfen besonders betont sind. Im Bereich der zweiten Achse von rechts befindet sich der Eingangsbereich. Die Haustür ist modern erneuert. Den oberen Abschluss des Erdgeschosses bildet ein durchgehendes Gurtgesims. Im 1. und 2. Obergeschoss sind die Wandflächen verklinkert, horizontale Putzbänder in Höhe von Sohlbänken und Verdachungen gliedern den Aufriss in diesen Geschossen. Das 1. Obergeschoss ist im Sinne einer Beletage aufwendig dekoriert. Den oberen Abschluss der Fassade bildet ein durchgehendes, sich um den Risaliten verkröpfendes Gesims mit Zahnschnittfries. In Höhe des Dachgeschosses befinden sich drei Dachgauben mit profilierten Dreiecksgiebeln und verschieferten Wangen. Das Gebäude ist unverzichtbarer Bestandteil eines fast vollständig erhaltenen Straßenzuges am westlichen Rand des Ostersbaums. Der Ostersbaum diente als Erweiterungsfläche für den Wohnungsbau der selbständigen Stadt Elberfeld in der Zeit der Industrialisierung und dem damit einhergehenden Bevölkerungszuwachs. Der Straßenzug Schleswiger Straße - Kieler Straße wurde im Jahr 1886 angelegt, um den Bereich der Uellendahler Straße mit dem Exerzierplatz zu verbinden. Bebaut wurde dieser Straßenzug erst zwischen 1895 und 1906. Das Gebäude ist ein Bespiel für den Historismus, der auf unterschiedliche Bauepochen in der Dekoration zurückgriff. Bei diesem Objekt wurde in seltener Stilreinheit auf barocke Vorbilder zurückgegriffen: Gesprengte Giebel, aufwendiges Rollwerk und die Spiegel im 3. Obergeschoss zeugen unter anderem davon. Es ist somit ein wichtiges Zeugnis für den Gestaltungswillen der Bauzeit. Erhaltung und Nutzung liegen daher gemäß § 2 (1) DSchG aus städtebaulichen, wissenschaftlichen und stadthistorischen Gründen im öffentlichen Interesse. Die Unterschutzstellung erstreckt sich auf das gesamte Gebäude. (Kötter) |