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Wuppertal Rund um das AO-SF

Kurzgutachten

Grundsätze für ein Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten kann generell für jeden vermuteten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf angefertigt werden, wenn diagnostische Unterlagen vorliegen, die

  • aktuell sind, d.h. höchstens 1 Jahr alt.
  • belastbar sind, d.h. sie sind bezogen auf den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aussagekräftig.
  • eindeutige Aussagen in Bezug auf notwendige Fördermaßnahmen ermöglichen.

Die Gliederung eines Kurzgutachtens entspricht Teil B des regulären Gutachtens.

Durch das Vorliegen der aktuellen Diagnostik kann eine eigene Testung entfallen.

Der Eröffnungsantrag, der die anamnestischen Daten der allgemeinen Schule oder Förderschule enthält, weist auf die bereits erbrachten Unterlagen (Diagnostikmaterialien, Unterrichtsbeobachtungen etc.) hin und merkt an, dass auf der Grundlage aller Daten ein Kurzgutachten denkbar ist.

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