Grundsätzlich ist Sport im freien lt. der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW möglich.
Eine Teilnahme ist nur ohne Symptome und nach Aushändigung der Selbstverpflichtungserklärung an den jeweiligen ÜL möglich. ????
Bitte beachten Sie unsere Hygiene- und Infektionsschutzhinweise und die Abstände.