Zum Thema Digitalisierung bieten wir Ihnen Beratung und Begleitung zu folgenden Fördermittelprogrammen an.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID)
Das Förderprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital“ (MID) des NRW-Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei Neu- und Weiterentwicklungen sowie der Digitalisierung eigener Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren. Mittelstand Innovativ & Digital ist in drei Teilbereiche untergliedert.
- MID-Gutscheine (Öffnet in einem neuen Tab): Die Gutscheinförderung ermöglicht eine projektbezogene externe Unterstützung für speziell auf den Betrieb zugeschnittene Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen.
- MID-Assistent*in (Öffnet in einem neuen Tab): Mit der Einstellung einer Hochschulabsolventin oder eines Hochschulabsolventen wird der Wissenstransfer von Hochschulen in den Betrieb hinein gefördert.
- MID-Invest (Öffnet in einem neuen Tab): Hierbei wird die Investition von innovativer Hard- und Software gefördert.
1. MID-Gutscheine
Über Gutscheine werden Fördermittel für die Beauftragung externer Fachleute aus Wissenschaft und Technologie bereitgestellt. Unternehmen können also eine anteilige Kostenerstattung für erbrachte Dienstleistungen beantragen.
Es gibt drei Gutscheinvarianten
- MID-Analyse: Technologieanalysen für Produkte, Dienstleistungs- oder Fertigungsinnovationen; Externe Experten können zum Beispiel für Machbarkeitsstudien oder Werkstoffanalysen hinzugezogen werden
→ Beratung und Analysen im Vorfeld einer Entwicklung - MID-Digitalisierung: Umsetzung von Digitalisierungsthemen; Externe Begleitung für die (Weiter-)Entwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen oder Fertigungsverfahren
→ Zielt auf die konkrete Umsetzung ab - MID-Innovation: Für externe, umsetzungsorientierte FuE-Vorhaben; Zum Beispiel für Forschung, Entwicklung und Tests von Prototypen bis zur Markt-/Einsatzreife
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich an KMU aus allen Branchen:
- <250 Beschäftigte
- Jahresumsatz ≤ 50 Mio. EUR oder
- Bilanzsumme ≤ 43 Mio. EUR
Wie hoch sind die Förderquoten?
Erstattet werden je nach Gutscheinvariante und Unternehmensgröße zwischen 30-80% der Dienstleistungskosten.
2. MID-Assistent*in
Kleine Betriebe mit maximal 50 Mitarbeitern, von denen höchstens fünf einen akademischen Abschluss besitzen, können sich Verstärkung holen. Hochschulabsolventen können als MID-Assistent/in projektbezogen eingestellt werden, um ein bestimmtes Digitalisierungs- oder Innovationsvorhaben umzusetzen. Gefördert wird per Lohnzuschuss für den/die MID-Assistenten/in (max. 22.500 EUR/ Jahr je nach Mitarbeiterzahl und Akademisierungsgrad im Unternehmen). Die Förderung läuft zwei Jahre.
3. MID-Invest
Was wird gefördert?
MID-Invest fördert Investitionen in technologiebasierte Hard- und Software aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik. Ebenso wie den Kauf von Lizenzen für einen Zeitraum von 12 Monaten. Auch die Implementierung und Installation bzw. Einweisung in die neue Technologie ist förderfähig.
Nicht förderfähig sind dagegen beispielsweise eine grundlegende Büroausstattung, Lizenzen für Webshops und Homepages, Beratungsleistungen oder Infrastrukturmaßnahmen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderquote beträgt für Kleinstunternehmen bis 9 Beschäftigte 60%. Der Mindestzuschuss ist auf 3.000 Euro festgelegt.
Bei kleinen und mittleren Unternehmen beträgt die Förderung 50% bzw. 30%, während der kleinste gewährte Zuschuss 4.000 Euro umfasst. Die maximale Fördersumme ist für alle Unternehmen auf 25.000 Euro begrenzt.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt und gliedert sich in ein Losverfahren und eine daran anschließende Antragstellung. Der Durchführungszeitraum beträgt maximal 3 Monate.
Ihre Ansprechpartnerin
Necla Gündüz
Tel.: 0202 24807-13
Mobil: 0176 168 195 59
guenduezwf-wuppertalde
"go-digital" - Für die digitale Zukunft des Mittelstands
Das Förderprogramm go-digital unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis 100 Beschäftigte sowie Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse.
Praxiswirksam bietet das Programm Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Digitalisierung des Geschäftsalltags, Online-Handel und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten. Den Unternehmen stehen autorisierte Berater:innen zur Seite, die die Digitalisierungsprojekte fachlich bei der Konzeption und Umsetzung begleiten.
Was wird gefördert?
Die Maßnahmen müssen mindestens einem der folgenden fünf Module zugeordnet sein:
- Digitalisierungsstrategie: Ziel ist die Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle oder -prozesse auf Basis von Bedürfnisanalyse, Machbarkeitsstudie und Risikoabschätzung.
- Digitalisierte Geschäftsprozesse: Ziel ist der Aufbau digitaler Arbeitsabläufe und die Etablierung sicherer elektronischer und mobiler Prozesse. Einsatzbereiche können z.B. Logistik, Versand- und Retourenmanagement oder Zahlungsverfahren sein.
- Digitale Markterschließung: Ziel ist die Unterstützung bei der Erschließung neuer Kundengruppen oder Marktsegmenten sowie die Vermarktung über neue Kanäle, z.B. im Rahmen einer Social Media Strategie. Nicht in die Förderung eingeschlossen ist hingegen der Aufbau bzw. die Überarbeitung einer Website.
- IT-Sicherheit: Ziel ist es, das Risiko von Cyberkriminalität zu mindern und der selbstständige Betrieb von geeigneten IT-Sicherheitsmaßnahmen.
- Datenkompetenz: Ziel ist der sichere Umgang mit Daten hinsichtlich Erfassung, Erzeugung und Auswertung unter Berücksichtigung rechtlicher und sicherheitstechnischer Aspekte.
Was leisten die Beratungsunternehmen?
Die Beratungsleistung, um diese Ziele zu erreichen, besteht aus zwei Schritten. Zunächst wird eine Potenzialanalyse aufgestellt (optional) und ein Realisierungskonzept erstellt. Im zweiten Step wird das Konzept finalisiert und umgesetzt. Die Beratungsunternehmen begleiten die Unternehmen mit ihrem Know-how bei Konzeption und Umsetzung der Projekte und übernehmen die Formalitäten, zum Beispiel die Beantragung der Fördermittel, Abrechnungen und die notwendigen Berichte für den Verwendungsnachweis.
Auf der Homepage www.bmwi-go-digital.de (Öffnet in einem neuen Tab) werden alle autorisierten Beratungsunternehmen mit Kontaktdaten und den autorisierten Beratungsmodulen veröffentlicht.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Handwerksbetriebe, die
- unter 100 Beschäftigte haben
- max. 20 Millionen Euro Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme ausweisen
- nach der De-minimis-Verordnung förderfähig sind
Wie hoch ist die Förderquote?
Die Beratungsleistung wird zu 50 Prozent gefördert (bei einem max. Beratertagessatz von 1.100 Euro). Der Förderumfang beträgt max. 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten (max. Förderhöhe 16.500 Euro). Die Beratertage können thematisch auf mehrere Module aufgeteilt werden. Innerhalb von sechs Monaten sollte ein Projekt abgeschlossen werden.
Tipp: Mit dem Programm kann auch die Einrichtung von Homeoffice-Plätzen finanziell unterstützt werden. Hierzu zählt vor allem der Aufbau und die Einrichtung der zugehörigen Hardware. Software, die dabei zum Einsatz kommt und über die gängigen Standards hinausgeht, ist ebenfalls förderfähig.
Von der Förderung ausgeschlossen sind dagegen reine Investitionsmaßnahmen in Hard- und Standardsoftware.
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Necla Gündüz
Tel.: 0202 24807-13
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Digital Jetzt - Investitionsförderung für KMU
Unterstützt werden Maßnahmen zur digitalen Transformation. Ziel ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU mit 3 bis 499 Beschäftigen (Vollzeitäquivalente) mit Hilfe nicht rückzahlbarer Zuschüssen. Die erklärten Programmziele sind im einzelnen:
- Mehr Investition in digitale Technologien, Qualifizierung und Know-how der Beschäftigten in Digitalisierungsthemen
- Verbesserte digitale Geschäftsprozesse in Unternehmen
- Mehr branchenübergreifende Digitalisierungsprozesse bei KMU und Handwerk
- Mehr Chancen durch digitale Geschäftsmodelle
- Befähigung der MitarbeiterInnen, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen und neue Investitionen in die Digitalisierung ihres Unternehmens anzustoßen
- Höhere IT-Sicherheit in Unternehmen
- Stärkung von Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen
Welche Fördermodule gibt es?
- Hard-/Software für interne/externe digitale Vernetzung (zum Beispiel datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Einsatz von Hardware wie Sensorik und 3D-Druck, sowie IT-Sicherheit und Datenschutz)
- Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe, mit 3 bis 499 Beschäftigten aus allen Branchen, die Digitalisierungsvorhaben planen.
Wie hoch ist die Förderquote?
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße.
Unter 50 Beschäftigte: max. 40%
unter 250 Beschäftigte: max. 35%
bis 499 Beschäftigte: max. 30%
Max. Fördersumme bei Einzelunternehmen: 50.000 EUR
Max. Fördersumme bei Netzwerkvorhaben pro Antragsteller: 100.000 EUR
Anträge können bis einschließlich 2023 gestellt werden.
Ihre Ansprechpartnerin
Necla Gündüz
Tel.: 0202 24807-13
Mobil: 0176 168 195 59
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unternehmensWert:Mensch Plus
Arbeiten im Homeoffice, Teamsitzungen über digitale Kanäle und flexiblere Arbeitszeiten für die Kinderbetreuung. Beim Programm UnternehmensWert:Mensch plus steht die Ausarbeitung einer digitalen Unternehmensstrategie im Fokus.
Während des Beratungsprozesses erarbeiten und testen Mitarbeiter in sogenannten Experimentierräume Konzepte zu verschiedenen Fragestellungen.
Zum Beispiel: Wo ergeben sich durch die Digitalisierung neue Geschäftsfelder? Wie können Sie digitale Technologien nutzen, um die Arbeit zu erleichtern? Welche gesundheitlich belastenden Tätigkeiten können Maschinen und digitale Assistenzsysteme übernehmen?...
Wie läuft die Beratung ab?
- Kostenfreie Erstberatung
- Beratungs- und Erprobungsprozess mit zertifiziertem Berater
- Ergebnisgespräch mit Erstberatungsstelle
Wer wird gefördert?
- Unternehmen mit Sitz/ Arbeitsstätte in Deutschland
- Jahresumsatz < 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme < 43 Mio. EUR
- Unternehmen besteht länger als zwei Jahre
- KMU mit weniger als 250 Beschäftigten
- mind. ein/e sozialversicherungspflichtig Beschäftigte/r in Vollzeit
Wie hoch ist die Förderung?
Die maximale Förderhöhe beträgt 80% der Beratungskosten (max. 9.600 Euro pro Unternehmen bei 12 Beratungstagen). Für den gesamten Beratungsprozess sollten fünf bis sechs Monate eingeplant werden.
Ihre Ansprechpartnerin
Necla Gündüz
Tel.: 0202 24807-13
Mobil: 0176 168 195 59
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Das Programm unternehmensWert:Mensch wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
Eine Übersicht aller aktuellen Programme zum Thema Digitalisierung für kleine und mittlere Unternehmen finden Sie auch im Flyer der NRW.Innovationspartner.