Rund um die Themen Beschäftigung und betriebliche Optimierung prüfen wir für Sie bei folgenden Programmen, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist und begleiten Sie bei der Antragstellung.
Potentialberatung
Wenn sich wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen verändern, müssen Unternehmen reagieren, indem sie ihre Geschäftsmodelle anpassen. Durch verschiedene Förderprogramme werden kleine und mittlere Unternehmen bei dieser Herausforderung unterstützt.
Ein Instrument ist die Potenzialberatung. Hierbei erarbeiten externe Berater*innen gemeinsam mit den Beschäftigten eines Unternehmens ein Konzept, das die betrieblichen Möglichkeiten effizient ausschöpft. Themenfelder sind im klassischen Programmzweig u. a. Arbeitsorganisation, Qualifizierung oder Digitalisierung. Im letzten Jahr ist mit der Transformationsberatung ein Programmzweig hinzugekommen, der auf die ökologische Ausrichtung des Unternehmens fokussiert ist.
Potentialberatung
Die Potentialberatung soll Unternehmen und Beschäftigte dabei unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen. Mittels einer beteiligungsorientierten Analyse werden Schwächen und Erfolgspotenziale ausgewertet und ein Handlungsplan zur Optimierung betrieblicher Abläufe entwickelt.
Welche Beratungsthemen werden gefördert?
- Arbeitsorganisation
- Digitalisierung
- Kompetenzentwicklung / Qualifizierungsberatung
- Demographischer Wandel
- Gesundheit
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger sind Unternehmen mit Sitz/ Arbeitsstätte in NRW.
Das Unternehmen beschäftigt mindestens 1 Mitarbeiter*in in Vollzeit. Nicht berücksichtigt werden Familienangehörige und Auszubildende.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden 40% der notwendigen Kosten für Beratungstage, jedoch höchstens 400 Euro pro Beratungstag. Die Förderung umfasst max. acht Beratungstage.
Transformationsberatung
Die Transformationsberatung fokussiert sich speziell auf das Thema Green Economy. Betriebe sollen dazu befähigt werden, sich klima- und umweltfreundlicher aufzustellen. Im Vordergrund steht die Erarbeitung einer Unternehmensstrategie. Mitarbeitende und Berater*innen erarbeiten darin den Stand, den das Unternehmens in zwei Jahren haben soll. Dabei wird auch die Umsetzung, um dieses Ziel zu erreichen, konkretisiert. Insbesondere die dafür notwendigen Qualifikationen und Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte werden dabei in den Blick genommen.
Hierfür sind max. 12 Beratertage vorgesehen. Die Förderquote entspricht ebenfalls 40 Prozent.
Optional: Neustartberatung
Durch die Neustartberatung haben Unternehmen die Möglichkeit, zwei zusätzliche Beratungstage zu beantragen. Die Neustartberatung muss entweder vor der Potentialberatung oder der Transformationsberatung erfolgen und kommt für Unternehmen in Betracht, die einem Teil der Belegschaft kündigen mussten (Nachweis der Anzeige nach § 17 KSchG erforderlich). Durch die Beratung sollen Verunsicherungen im Team abgebaut und neues Vertrauen aufgebaut werden, um eine gemeinsame Basis für notwendige Reorganisationsprozesse zu finden. Die Förderhöhe beträgt auch hier 40 Prozent.
Interesse?
Wenn Sie Interesse an der Potentialberatung bzw. der Transformationsberatung haben oder weitere Informationen benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Wir sind Ihre Erstberatungsstelle in Wuppertal. Dabei klären wir vorab Ihre Förderfähigkeit und Ihre Bedarfe. Wenn Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, stellen wir Ihnen einen Beratungsscheck aus, mit dem Sie den Prozess starten können.
Hinweis: Für Unternehmen, die bereits einen Beratungscheck erhalten haben, ändert sich erst einmal nichts. Die Beratungsschecks mit Gültigkeitsdatum bis zum 31.03.23 behalten ihre Gültigkeit nach den alten Konditionen (10 Beratertage, 50 Prozent Förderquote), sofern sie bis zum Stichtag am 31.03.23 zusammen mit dem Förderantrag bei der Behörde zur Erstattung eingereicht wurden.
Ihre Ansprechpartnerin
Berit Uhlmann
Tel.: 0202 24807-17
Mobil: 0176 412 994 71
uhlmannwf-wuppertalde
Geförderte Unternehmensberatung für KMU
Die Richtlinie zur Unternehmensberatung ersetzt ab Beginn 2023 das bisherige Angebot „Förderung des unternehmerischen Know-hows“. Das Programm bezieht sich auf Themen der Unternehmensführung und zielt auf die Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen.
Was wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen können laut der Richtlinie finanzielle Zuschüsse für eine professionelle Beratung durch externe Fachleute beantragen. Als Gegenstand dieser Beratung sind sämtlichen Themen rund um die Unternehmensführung vorgesehen. Dies können wirtschaftliche, finanzielle, personelle oder organisatorische Themen sein. Zum Beispiel Fragestellungen hinsichtlich
- Fachkräftesicherung und -bindung
- Kosteneinsparungen
- Anpassung des Geschäftsmodells
- Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter
- Chancengleichheit
- Nichtdiskriminierung
- ökologische Nachhaltigkeit
Innerhalb eines vorgeschriebenen Zeitraums erstellt die Beraterin oder der Berater eine Analyse im Rahmen der vereinbarten Problemstellung, identifiziert Schwachstellen und deren Ursachen. Darauf aufbauend werden Vorschläge zur Verbesserung und zur Umsetzung in die betriebliche Praxis vorlegt.
Wie hoch ist die Förderung?
Die entstehenden Kosten für die Beratung werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert. Bei der Zuwendung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Die Förderquote beträgt 50%, wobei der maximale Zuschuss auf 1.750 Euro und fünf Beratungstage begrenzt ist. Das Programm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert
Wer ist antragsberechtigt?
Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die gemäß der EU-Definition
- rechtlich selbstständig sind,
- ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben,
- weniger als 250 Mitarbeiter*innen beschäftigen,
- einen max. Jahresumsatz von 50 Mio. Euro bzw. eine max. Jahresbilanzsumme von 43 nicht überschreiten.
Wie lange gilt die Richtlinie?
Die Förderrichtlinie gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2026. Innerhalb dieses Zeitraums kann jedes förderberechtigte Unternehmen bis zu fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen. Jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Anträge werden online beim Bundesmat für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt.
Ihre Ansprechpartnerin
Berit Uhlmann
Tel.: 0202 24807-17
Mobil: 0176 412 994 71
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INQA-Beratung
Unter dem Titel „INQA-Coaching“ geht ein neues, bundesweites Förderprogramm für KMU an den Start. Voraussichtlich ab dem Sommer 2023 können Unternehmen Anträge stellen.
Thematisch dockt die INQA-Förderung an die im letzten Jahr ausgelaufenen Programme von unternehmens:wert Mensch an. Das Programm fördert Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen, die sich hinsichtlich ihrer mitarbeiterorientierten Personalpolitik und Innovationsfähigkeit weiterentwickeln möchten. Der Fokus liegt auf dem Veränderungsbedarf im digitalen Wandel und dem Erlernen einer agilen Methode.
Was sind Themen der Beratung?
INQA steht für die Initiative „Neue Qualität der Arbeit“. Durch eine individuelle Beratung durch externe Fachleute werden Unternehmen unterstützt, ihre Personalpolitik und Arbeitsorganisation zu verbessern. Es soll eine innovationsförderliche Unternehmenskultur etabliert werden sowie ein Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet werden. Dazu sollen die Einsatzmöglichkeiten der Digitalisierung gefördert werden. Bei der Erarbeitung neuer Konzepte werden die Beschäftigten im Betrieb und die Unternehmensführung gleichermaßen eingebunden. Durch den gemeinsamen Findungsprozess wird die Bereitschaft zur Umsetzung der neuen Maßnahmen erhöht.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die
- ihren Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland haben,
- seit mind. zwei Jahren bestehen,
- mind. eine/n Beschäftigte/n in Vollzeit bzw. max. 249 Beschäftigte haben (ohne Azubis gerechnet),
- einen max. Jahresumsatz von 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. Euro nicht überschreiten.
Auch Angehörige Freier Berufe können die Förderung bekommen, sofern die Bedingungen zutreffen.
Wie wird gefördert?
Die Unterstützung erfolgt als anteiliger Zuschuss zu den Beratungskosten. Die Förderquote beträgt 80 Prozent. Dabei darf die Beratung höchstens zwölf Tage umfassen, wobei ein Beratungstag max. 1200 Euro netto kosten darf.
Bei der Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF Plus).
Wie läuft die Beratung ab?
Sogenannte INQA-Beratungsstellen (IBS) prüfen zunächst, ob ein Unternehmen förderfähig und welcher Bedarf besteht ist. Fällt die Prüfung positiv aus, wird ein Beratungsscheck ausgestellt. Außerdem hilft die IBS bei administrativen Vorgängen wie Antragstellung und Abrechnung. Den Unternehmen steht ein Pool qualifizierter Coaches zur Verfügung, die die Beratung im Betrieb durchführen. Hierbei gibt es drei Stufen:
- Initialphase: Definition von Themenfelder und Zielen
- Innovationsphase: Umsetzung des Arbeitsprogramms
- Lernphase: Auswertung der Ergebnisse
Der Beratungsprozess darf max. 12 Tage à acht Stunden andauern und muss innerhalb von sieben Monaten abgeschlossen werden. Nach dem Ende der Beratung erfolgt noch ein Ergebnisgespräch mit der INQA-Beratungsstelle.
Wie lange gilt die Förderrichtlinie?
Das Programm soll im Sommer 2023 starten und läuft bis Ende 2027. In dieser Förderperiode können Unternehmen bis zu fünf Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Innerhalb eines Jahres jedoch maximal zwei in sich abgeschlossene Beratungen.
Ihre Ansprechpartnerin
Necla Gündüz
Tel.: 0202 24807-13
Mobil: 0176 168 195 59
guenduezwf-wuppertalde