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Aktuelles | 27.04.2023

Rückzahlungfrist für Corona-Soforthilfe verlängert

Das Land NRW hat eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bis zum 30. November 2023 beschlossen.

Die ursprünglich bis zum 30. Juni 2023 angsetzte Rückzahlungsfrist für die Corona-Soforthilfen wird nochmals verlängert. Bis zum 30. November 2023 haben Empfänger*innen nun Zeit, um die offenen Beträge an das Land NRW zu überweisen. Die Überweisung kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen. Bis dahin ist es also nicht erforderlich, individuelle Vereinbarungen zu Stundungen oder Ratenzahlungen zu treffen.

Mit der Entscheidung, die Rückzahlungsfrist für die Soforthilfe weiter zu verlängern, bekräftigt die Landesregierung zugleich, dass die vorläufig gewährte Soforthilfe zurückzuzahlen ist, sollten die Bewilligungsvoraussetzungen nicht erfüllt sein. Gegenstand des Kabinettbeschlusses ist auch, dass alle Schlussbescheide, die bestandskräftig geworden sind – gegen die also nicht fristgerecht Klage erhoben wurde – aufrechterhalten werden. 

Um Unternehmen und Solo-Selbständigen während der Corona-Pandemie so schnell und unkompliziert wie möglich zu helfen, wurde im Rahmen der NRW-Soforthilfe 2020 zunächst bei jedem bewilligten Antrag die maximale Fördersumme als pauschaler Abschlag ausgezahlt. Die tatsächlichen Förderhöhen der Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger wurden bis zum 31. Oktober 2021 in einem digitalen Rückmeldeverfahren bestimmt.

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  • Pixabay

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