Wie lassen sich Arbeitsabläufe effizienter gestalten? Wo können digitale Lösungen Prozesse vereinfachen? Und welche Software passt tatsächlich zum eigenen Unternehmen? Gerade für kleine und mittlere Unternehmen sind die Antworten auf diese Fragen wichtig, gleichzeitig fehlen im Arbeitsalltag oft Zeit und Ressourcen für eine systematische Analyse.
Hier setzt das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Digitale Prozesse (Öffnet in einem neuen Tab) an. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert externe Beratungsleistungen, die Unternehmen dabei unterstützen, interne Geschäfts- und Produktionsprozesse zu analysieren, zu optimieren und zu digitalisieren. Die NRW.BANK ist seit diesem Jahr für die Betreuung des Programms zuständig.
Bis zu 15.000 Euro für die Prozessberatung
Gefördert werden Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Der Zuschuss beträgt bis zu 500 Euro pro Beratungstag bei maximal 30 Beratungstagen. Insgesamt sind damit bis zu 15.000 Euro Förderung möglich.
Im Mittelpunkt stehen vier Bereiche:
- IST-Analyse: Bestehende Geschäfts- und Produktionsprozesse werden aufgenommen und dokumentiert.
- SOLL-Konzeption: Auf dieser Grundlage werden optimierte digitale Arbeitsabläufe entwickelt.
- Software-Auswahl: Das Unternehmen erhält Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten Systems.
- Implementierungsbegleitung: Auch die Einführung der ausgewählten Software kann fachlich begleitet werden.
Wichtig: Gefördert wird die externe Beratungsleistung, nicht die Anschaffung der Software selbst. Auch Hardware- und Lizenzkosten sind nicht förderfähig.
Antragstellung startet am 7. September
Der aktuelle Förderaufruf läuft vom 7. September 2026, 10 Uhr, bis zum 1. Dezember 2026. Für diesen Aufruf stehen insgesamt 1,815 Millionen Euro zur Verfügung. Die Anträge können ausschließlich innerhalb dieses Zeitraums digital über das Kundenportal der NRW.BANK eingereicht werden.
Unternehmen sollten dabei schnell sein: Die Bewilligung erfolgt nach dem Windhundprinzip, d.h. in der Reihenfolge des Eingangs vollständiger Antragsunterlagen. Der Förderaufruf kann vor Ablauf der Frist beendet werden, wenn das verfügbare Fördervolumen ausgeschöpft ist.
Was Unternehmen noch beachten sollten
Voraussetzung für die Antragstellung ist unter anderem ein gültiges Angebot eines Beratungsunternehmens. Das Beratungsunternehmen wählen die Unternehmen selbst aus. Eine besondere Zertifizierung ist nicht erforderlich; es muss seinen Sitz allerdings innerhalb der Europäischen Union haben.
Außerdem gilt: Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Ein rechtsverbindlicher Auftrag für die projektbezogene Beratungsleistung gilt bereits als Maßnahmenbeginn.
Die Förderung soll Unternehmen dabei unterstützen, Digitalisierung nicht nur über die Anschaffung einzelner Softwarelösungen anzugehen, sondern zunächst die eigenen Abläufe in den Blick zu nehmen. So können digitale Lösungen gezielt dort eingesetzt werden, wo sie Prozesse tatsächlich verbessern und effizienter machen.
