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Aktuelles | 21.02.2024

NRW-Förderung für Klimaschutztechnik

Das Programm progres.nrw unterstützt beim Umstieg auf erneuerbare Wärmequellen.

Das Förderprogramm progres.NRW - Klimaschutztechnik wird fortgesetzt. Der Fokus liegt dabei auf klimaschonenden Wärmequellen wie Erdwärme, Abwasserwärme und Sonnenenergie. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen wieder Anträge für Fördermittel stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt insgesamt mehr als 11,5 Millionen Euro zur Verfügung, um die Wärmewende zu beschleunigen.

Förderfähig sind:

  • Thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung
    Thermische Solaranlagen erzeugen warmes Warmwasser, das zur Trinkwassererwärmung oder zum Heizen von Wohngebäuden, Schulen oder Bürogebäuden genutzt werden kann. Gefördert werden bis zu 90 Euro je Quadratmeter Bruttokollektorfläche pro zehn Quadratmeter beheizter Wohn- oder Gewerbefläche.
  • Oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe
    Zur Erschließung der Erdwärme für die Wärmeversorgung in Gebäuden von Privatleuten, Unternehmen oder Kommunen werden Brunnenbohrungen, Erdwärmesonden oder Erdwärmekollektoren mit maximal 100.000 Euro je Gebäude und Standort unterstützt.
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
    Gefördert werden zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung im Neubau (maximal 1.000 Euro je Wohneinheit) und im Bestand (maximal 2.000 Euro je Wohneinheit). Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung können die Effizienz der Wärmeversorgung von Gebäuden verbessern.
  • Anlagen zur Nutzung von Abwärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung
    Gefördert werden Anlagen zur Nutzung von Wärme oder Kälte, die ansonsten an die Umwelt abgeführt würde. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Abwasserwärme oder Abwärme aus industriellen Prozessen, die in ein Netz für die Wärmeversorgung eingespeist wird. Das Land unterstützt die Anlagen mit bis zu 100.000 Euro. Die Förderung richtet sich an Unternehmen und Kommunen.
  • Fortbildungslehrgänge durch die Bildungsprämie Wärmepumpe
    Für SHK-Betriebe sowie für Kälte- und Klimaanlagenbetriebe wird die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen mit maximal 1.500 Euro je Beschäftigtem/Beschäftigter gefördert.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Gerd Altmann auf Pixabay

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