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Aktuelles | 21.11.2023

Förderwettbewerb für Grüne Start-ups

Das Land NRW hat einen Wettbewerb ausgerufen, der grüne Gründungen bei der Entwicklung von Prototypen finanziell unterstützt.

Unter dem Titel „Grüne Gründungen.NRW“ werden in drei Projektrunden ca. neun Millionen Euro aus Landes- und EU-Mitteln vergeben. Damit werden Start-ups werden bei der Entwicklung neuer Ansätze, Technologien, Verfahren und Dienstleistungen unterstützt, die zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zum Umweltschutz, zur Schonung von Ressourcen sowie zum Erhalt der Biodiversität beitragen. Konkret richtet sich der Förderwettbewerb auf die Entwicklung und Erprobung von Prototypen in den acht Teilmärkten der Umweltwirtschaft:

  • Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung
  • Energieeffizienz und Energieeinsparung
  • Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft
  • Umweltfreundliche Mobilität
  • Wasserwirtschaft
  • Minderungs- und Schutztechnologien
  • Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft
  • Umweltfreundliche Landwirtschaft

Unter Prototypen wird eine zur Erprobung und Weiterentwicklung bestimmte erste Ausführung eines Produktes oder Verfahrens vor der Serienproduktion verstanden. Es sind sowohl technische (z. B. maschinelle) Lösungen, als auch Prozessinnovationen und digitale Anwendungen (z. B. Steuerungssoftware, Apps) förderfähig.

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen als „Grüne Gründungen“ (Unternehmensneugründungen aus der Umweltwirtschaft). Mitantragsberechtigt sind nichtwirtschaftlich tätige Institutionen wie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Kammern und Stiftungen, die die Grünen Gründungen dabei unterstützen, ihren Prototypen zu entwickeln, Kapital und/oder Geschäftspartnerinnen und -partner zu akquirieren und sich am Markt zu etablieren.

Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von verschiedenen Faktoren wie der Art der Antragstellenden, der Größe des Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Sie muss mindestens 25.000 € pro Teilnahmeberechtigten betragen. Die Gesamtförderung für das Vorhaben beträgt maximal 800.000 €. Die Fördersätze betragen maximal 90 % 

Projektskizzen können in der dritten und vorläufig letzten Einreichungsrunde bis zum 29. Februar 2024 bei der Innovationsförderagentur NRW abgegeben werden.

Die Förderung soll dazu beitragen die Transformation der NRW-Wirtschaft hin zu einer Green Economy zu unterstützen.

Weitere Infos, Unterlagen und Anpsrechpartner zum Förderwettbewerb finden Sie auf der Seite der Innovationsförderagentur NRW (Öffnet in einem neuen Tab).

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Pixabay

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