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Aktuelles | 13.06.2023

Förderwettbewerb zu resilienter Wertschöpfung

In Verbundprojekten soll erforscht werden, wie Produktionsprozesse widerstandsfähig gegen äußere Einflüsse gestaltet werden können.

Im Rahmen des Programms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zur Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ ist ein Wettbewerb ausgerufen worden, der sich an kleine und mittlere Industrieunternehmen richtet.

Gefördert werden Projekte zum Thema „Dynamische Wertschöpfungsnetzwerke im turbulenten Umfeld“. Ziel ist, dass produzierende Unternehmen resiliente Strukturen aufbauen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Resilienz beschreibt dabei die Fähigkeit, mit äußeren Belastungen oder Störungen umgehen zu können und sich dadurch möglichst wenig beeinflussen zu lassen. Diese Unabhängigkeit von äußeren Faktoren kann sich sowohl auf das Produktionssystem als auch auf die gesamte Unternehmensorganisation beziehen. Um diese Eigenschaft zu entwickeln, müssen Unternehmen u.a. auf Früherkennung von Krisen, modulare Systemplanung, Personalentwicklung, branchenübergreifende Netzwerke, Technologie- und Datensouveränität setzen.  

Mit der Förderung sollen Lösungen und Best-Practice-Beispiele entwickelt werden, die von anderen Industrieunternehmen adaptiert werden können. Kleinen und mittleren Unternehmen soll dabei der Zugang zu Forschung durch Verbundprojekte und wissenschaftliche Kooperationsprojekte erleichtert werden. Verbundprojekte müssen sich inhaltlich folgendem Themenfeld widmen:

„Schaffung resilienter digitaler Produktionssysteme und Infrastrukturen durch Technologie-Integration“

Zusätzlich müssen sich die Projekte auch einem der folgenden drei Teilbereiche zuordnen lassen:

A: Gestaltungsfeld Resilienz- und Nachhaltigkeitsstrategien

B: Gestaltungsfeld Kollaborations- und Wertschöpfungsnetzwerke

C: Gestaltungsfeld agile, anpassungsfähige Organisation

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Die Förderquote für Unternehmen beträgt maximal 50%, gemessen an den Projektkosten. Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind dem Projektträger Karlsruhe bis zum 15. September 2023 Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Die eingegangenen Projektskizzen stehen untereinander im Wettbewerb und werden von Gutachtern bewertet und ausgewählt. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Alle Infos zum Wettbewerb, Anforderungen und Antragsverfahren finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (Öffnet in einem neuen Tab).

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Gerd Altmann auf Pixabay

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