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Aktuelles | 20.03.2023

Förderung zur Anschaffung von E-Autos

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr fördert den Ankauf von Elektrofahrzeugen für Unternehmen, Vereine und Kommunen.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Unternehmen, Verbände und Vereine bei der Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten. Dazu gibt es einen neuen Förderaufruf für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität.

Gefördert werden die Mehrkosten, die beim Kauf eines Elektrofahrzeugs im Vergleich zu einem Referenzfahrzeug mit Verbrennungsmotor anfallen, mit bis zu 50 Prozent (inkl. KMU-Bonus). Zusätzlich wird die Ladeinfrastruktur, die für den Betrieb des jeweiligen Fahrzeugs notwendig ist, gefördert. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Förderfähig sind Pkw und Leichtfahrzeuge. Gefördert werden Vorhaben ab 15.000 Euro und bis zu 1 Millionen Euro (netto) pro Unternehmen, Verband oder Verein. Anträge können bis zum 20. April 2023 eingereicht werden. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 14 Millionen Euro bereit.

Am 21. April wird es zudem einen gesonderten Förderaufruf für Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft geben. Hier werden Mehrkosten in Höhe von 40 Prozent gefördert. Werden die Fahrzeuge im Zuge der Daseinsvorsorge, zum Beispiel im Bereich der Energie- und Wasserversorgung sowie im Bereich der Entsorgung eingesetzt, kann eine Förderung von 90 Prozent der Investitionsmehrkosten beantragt werden. Berücksichtigt werden Vorhaben ab 21.000 Euro bis zu 1 Million Euro (netto) pro antragstellende Institution. Die Fahrzeuge müssen ebenfalls mit Strom aus regenerativen Energien betrieben werden. Insgesamt stehen dafür 10 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Anträge können bis zum 8. Juni 2023 eingereicht werden.

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  • Pixabay

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