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Aktuelles | 02.05.2023

Neuerungen beim Förderprogramm MID

Zum 01.05.2023 sind einige Neuerungen beim Programm "Mittelstand innovativ & digital" in Kraft getreten. Zum Beispiel können KMU nun die Digitalisierung von Prozessen fördern lassen.

Das Förderprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital“ (MID) des NRW-Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei Neu- und Weiterentwicklungen sowie der Digitalisierung eigener Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren. Ab Anfang Mai 2023 gelten einige Neuerungen:

Bei den MID-Gutscheinen wurde die Variante MID-Digitalisierung erweitert. In einem zusätzlichen Förderschwerpunkt können Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nun Unterstützung für die Digitalisierung von Prozessen erhalten. Gefördert wird z. B. die Anschaffung branchenspezifischer Hard- und Software wie CAD-Programme, aber auch Dokumentenmanagement-Software und Enterprise-Resource-Planning-Software.

Im Bereich MID-Assisten*in können kleine Unternehmen ab sofort auch Hochschulabsolventen/innen einstellen, die projektbezogen die Ressourcen- und Energieeffizienz im Unternehmen erhöhen und eine Transformation hin zu klimaverträglichen, nachhaltigen Technologien vorantreiben. Geförderte Projekte können z. B. die Langlebigkeit, Schadstofffreiheit oder zirkuläre Wertschöpfungsketten von Produkten verbessern. Zusätzlich wird die Fördersumme um 3.000 Euro erhöht, um der Inflationsentwicklung Rechnung zu tragen.

Im Themenfeld MID-Sicherheit können KMU nun auch eine Projektlaufzeit von drei Monaten wählen und somit ihre Projekte noch schneller umsetzen. Außerdem wird über MID-Digitale Sicherheit nun auch Hard- und Software für Firewalls sowie Patch-Management-Software gefördert.

Die Konditionen des Programms ändern sich nur leicht. Die Förderquoten bleiben bestehen und betragen weiterhin 80 % für Kleinst- und kleine Unternehmen und 60 % für mittlere Unternehmen. Angepasst wird die Untergrenze bzw. minimale Zuwendungssumme (Bagatellgrenze). Diese wird für die Gutscheinvarianten MID-Analyse und MID-Digitalisierung sowie für MID-Digitale Sicherheit auf 4.000 Euro abgesenkt, sodass auch Projekte kleineren Umfangs gefördert werden können.

Alle Einzelheiten zu den Änderungen bei MID finden sie hier (Öffnet in einem neuen Tab) in den Förderbekanntmachungen.

Unser Service

Mehr über "Mittelstand innovativ & digital" und weitere Programme aus dem Bereich Digitalisierung finden Sie bei uns. Für ausgewählte Programme prüfen wir gerne Ihre Förderfähigkeit und begleiten Sie bei der Antragstellung.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Pixabay

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